Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z

Gesundheitsschädlinge; Meldung eines Befalls

Leistungsbeschreibung

Stand: 06.02.2026

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal).

Das Gesundheitsamt kann die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen anordnen.

Zahlreiche Tiere können Krankheitserreger übertragen und so die Gesundheit von Mensch und Tier beeinträchtigen oder gar gefährden. Wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden, muss die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen anordnen.

Unter Gesundheitsschädlingen sind Tiere zu verstehen, durch die Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können.

Voraussetzungen

Voraussetzung für das Anordnen von erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen sind:

1. Feststellung von Gesundheitsschädlingen und

2. Feststellung, dass die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden.

Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und Verbreitung sowie zur Vernichtung von Gesundheitsschädlingen. Im Falle, dass Bürgerinnen und Bürger Gesundheitsschädlinge feststellen, wird empfohlen die Gesundheitsämter zu benachrichtigen.

Verfahrensablauf

Wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden, so hat das Gesundheitsamt die zu ihrer Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen anzuordnen.

Ansprechpartner

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Öffnungszeiten für den Bereich Landratsamt Kulmbach

MO07:30 Uhr – 16:30 Uhr
DI07:30 Uhr – 16:30 Uhr
MI07:30 Uhr – 12:30 Uhr
DO07:30 Uhr – 17:30 Uhr
FR07:30 Uhr – 12:30 Uhr

Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.

Die Terminvereinbarung für die Kfz-Zulassungsstelle erfolgt über die Online-Terminvergabe Kfz.

Die Terminvereinbarung für die Ausländerbehörde erfolgt ausschließlich per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.

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Die Terminvereinbarung für die Kfz-Zulassungsstelle erfolgt über die Online-Terminvergabe Kfz.

Die Terminvereinbarung für die Ausländerbehörde erfolgt ausschließlich per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.