Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren; Beantragung
Leistungsbeschreibung
Stand: 21.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).
Unternehmen und Fachkräfte aus Drittstaaten können - sofern ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt - das Einreiseverfahren durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren verkürzen. Unternehmen benötigen zur Beantragung die Vollmacht der ausländischen Fachkraft.
Arbeitgeber können mit einer Vollmacht der Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der örtlichen Ausländerbehörde oder bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) beantragen. Ein wesentlicher Vorteil, den das beschleunigte Fachkräfteverfahren für Arbeitgeber und Fachkraft mit sich bringt, sind verkürzte Fristen, sowohl im Rahmen der Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen und bei der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit als auch bei der Auslandsvertretung.
Begünstigter Personenkreis
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist für Aufenthalte für alle Aufenthaltszwecke anwendbar:
- Aus- und Weiterbildung in Deutschland (§ 16a AufenthG)
- Aufenthalt zum Zweck der Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für die Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen (§ 16d AufenthG)
- Fachkräfte (§§ 18a, 18b AufenthG)
- hoch qualifizierte Fachkräfte (§ 18c Abs. 3 AufenthG)
- Forscher (§ 18d AufenthG)
- Beschäftigung als leitender Angestellter, Führungskraft oder Spezialist (§ 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 3 BeschV)
- Beschäftigung als Wissenschaftler oder Lehrkraft (§ 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 5 BeschV)
- befristete praktische Tätigkeit im Kontext der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation außerhalb von § 16d AufenthG (§ 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 8 Abs. 3 BeschV)
- „Quasi-Fachkräfte“ mit ausgeprägter Berufserfahrung (§ 19c Abs. 2 AufenthG i.V.m. § 6 BeschV)
- Beschäftigung im begründeten Einzelfall eines öffentlichen Interesses (§ 19c Abs. 3 AufenthG)
- Beamte (§ 19c Abs. 4 S. 1 AufenthG)
Auch Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder), die in zeitlichen Zusammenhang miteinreisen, sind erfasst. Die Einzelheiten können mit der zuständigen Ausländerbehörde (ZSEF oder Kreisverwaltungsbehörde) geklärt werden. Zudem enthält der Internetauftritt der ZSEF detaillierte Hinweise zum begünstigten Personenkreis (siehe unter "Weitergehende Links").
Grundlage des beschleunigten Fachkräfteverfahrens ist eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Ausländerbehörde (Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften oder örtliche Ausländerbehörde). Die Vereinbarung beinhaltet unter anderem Bevollmächtigungen, Ansprechpartner, Beschreibung der Abläufe und Fristen, Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten des Arbeitgebers und der Fachkraft sowie vorzulegende Nachweise.
Neuerungen für Berufe im Gesundheitssektor („fast lane“)
Im Rahmen der „fast lane“ sind seit 1. Juli 2023 die Anerkennungsverfahren für Pflegefachkräfte beim Landesamt für Pflege (LfP) und die beschleunigten Fachkräfteverfahren für Pflegefachkräfte bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften zentralisiert. Die "fast lane" betrifft im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens die Anträge von Pflegefachkräften, die bereits eine entsprechende ausländische Berufsqualifikation besitzen und daher eine Anerkennung durch das LfP benötigen.
Seit 1. Juli 2025 ist die generelle „fast lane“ umgesetzt: Die ZSEF ist nun alleine zuständig für die Einreise im beschleunigten Fachkräfteverfahren in Gesundheitsfach- und Approbationsberufen. Ein Schwerpunkt der Umsetzung der generellen „fast lane“ betrifft weiterhin die Zentralisierung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse in den Gesundheitsfachberufen (z. B. Physiotherapeutin/-therapeut, Notfallsanitäterin/-sanitäter, Hebamme) ebenfalls am LfP und in den Approbationsberufen (z. B. Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin) bei der Regierung von Oberbayern (Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern – ZAABY).
Voraussetzungen
- Die Fachkraft muss namentlich benannt sein.
- Es liegt ein konkretes Arbeits-/ Ausbildungsplatzangebot vor.
- Die Fachkraft will zu einem der oben genannten Aufenthaltszwecke einreisen.
- Die Fachkraft hält sich in ihrem Herkunftsland oder rechtmäßig in einem Drittstaat auf, aus dem sie visumpflichtig ist.
- Die Bevollmächtigung des Arbeitgebers durch die Fachkraft liegt vor.
- Es liegt kein Einreise- und Aufenthaltsverbot vor.
- Die Fachkraft verfügt gegebenfalls über ausreichende Sprachkenntnisse (z.B. für den Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen).
Verfahrensablauf
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren beinhaltet kein Verwaltungsverfahren. Die Ausländerbehörde agiert im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens als zentrale Verfahrensmittlerin.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt die Ausländerbehörde/Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften eine sogenannte Vorabzustimmung, die sie dem Arbeitgeber zur Weiterleitung an die Fachkraft zusendet. Diese bucht anschließend einen Termin bei der Auslandsvertretung zur Beantragung des Visums.
In der Regel vergibt die Auslandsvertretung innerhalb von drei Wochen nach Vorlage der Vorabzustimmung einen Termin zur Visumantragstellung. Bei diesem Termin muss das Original der Vorabzustimmung mit weiteren für den Visumantrag nötigen Unterlagen vorgelegt werden.
Bearbeitungsdauer
Nachdem der vollständige Visumantrag von der Fachkraft gestellt wurde, wird in der Regel innerhalb von weiteren drei Wochen über diesen entschieden.
Hinweise
Ansprechpartner für Visum/Aufenthalt: Grundsätzlich sind für die Erteilung des notwendigen Visums die deutschen Auslandsvertretungen im Herkunftsstaat zuständig.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF)
- Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf einen Blick
- Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung - KuBB
- Berufliche Anerkennung - Portal "Anerkennung in Deutschland"
- Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen
- Anerkennungsberatung in Bayern - Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gGmbH
- Netzwerk "Integration durch Qualifizierung"
- Fragen und Antworten rund um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- Das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) – kurz erklärt
- Webinar „Fachkräfte aus dem Ausland finden – Das müssen Sie als Arbeitgeber wissen"
- Make it in Bavaria – Chancen für Fachkräfte und Arbeitgeber - Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- KuBB-Flyer
- KuBB-Flyer Approbationsberufe
- KuBB-Flyer IHK- und HWK-Berufe
- KuBB-Flyer Pflege- und Gesundheitsfachberufe
Online-Formulare
- Vereinbarung nach § 81a Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (Empfänger: Sachgebiet 16 - Einwanderung von Fachkräften, Berufsanerkennung - Koordinierung und Beratung) Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Vereinbarung nach § 81a Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (Empfänger: 321 Ausländerwesen) Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - Vollmacht nach § 81a Abs. 1 AufenthG (Empfänger: Sachgebiet 16 - Einwanderung von Fachkräften, Berufsanerkennung - Koordinierung und Beratung) Application for the fast-track procedure for skilled workers in accordance with Section 81a [1] of the Residence Act Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - Vollmacht nach § 81a Abs. 1 AufenthG (Empfänger: 321 Ausländerwesen) Application for the fast-track procedure for skilled workers in accordance with Section 81a [1] of the Residence Act Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Untervollmacht als Anlage zu einer Vollmacht nach § 81a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (Empfänger: Sachgebiet 16 - Einwanderung von Fachkräften, Berufsanerkennung - Koordinierung und Beratung) Sub-authorisation as an annex to an authorisation (in accordance with Section 81a (1) of the Residence Act Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Untervollmacht als Anlage zu einer Vollmacht nach § 81a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (Empfänger: 321 Ausländerwesen) Sub-authorisation as an annex to an authorisation (in accordance with Section 81a (1) of the Residence Act Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Vollmacht für Familiennachzug des Ehepartners (§ 81a Abs. 4 Aufenthaltsgesetz) (Empfänger: Sachgebiet 16 - Einwanderung von Fachkräften, Berufsanerkennung - Koordinierung und Beratung) Authorisation to apply for subsequent immigration of the spouse (Section 81a (4) of the Residence Act) Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Vollmacht für Familiennachzug des Ehepartners (§ 81a Abs. 4 Aufenthaltsgesetz) (Empfänger: 321 Ausländerwesen) Authorisation to apply for subsequent immigration of the spouse (Section 81a (4) of the Residence Act) Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Vollmacht für Familiennachzug von minderjährigen, ledigen Kindern (§ 81a Abs. 4 Aufenthaltsgesetz) (Empfänger: Sachgebiet 16 - Einwanderung von Fachkräften, Berufsanerkennung - Koordinierung und Beratung) Authorisation to apply for subsequent immigration of minor, unmarried children (Section 81a(4) of the Residence Act) Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Vollmacht für Familiennachzug von minderjährigen, ledigen Kindern (§ 81a Abs. 4 Aufenthaltsgesetz) (Empfänger: 321 Ausländerwesen) Authorisation to apply for subsequent immigration of minor, unmarried children (Section 81a(4) of the Residence Act) Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Anerkennung von Berufsqualifikationen aus dem Ausland - Fragebogen für Unternehmen (Empfänger: Sachgebiet 16 - Einwanderung von Fachkräften, Berufsanerkennung - Koordinierung und Beratung) Recognition of foreign professional qualifications - Questionnaire for the Employer Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Anerkennung von Berufsqualifikationen aus dem Ausland - Fragebogen für Unternehmen (Empfänger: 321 Ausländerwesen) Recognition of foreign professional qualifications - Questionnaire for the Employer Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Anerkennung von Berufsqualifikationen aus dem Ausland – Fragebogen für Privatpersonen/Anerkennungssuchende Questionnaire for the consultation on professional recognition Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Weitere Formulare der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften
Onlineverfahren
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Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften
Bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes können Arbeitgeber in Vollmacht für eine ausländische Arbeitskraft hier online ein "beschleunigtes Fachkräfteverfahren" bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften beantragen, um deren Einreise zu beschleunigen. Die Nutzung des Online-Dienstes ist kostenfrei.
Ansprechpartner
Landratsamt Kulmbach
Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
95326 Kulmbach
Postanschrift
95307 Kulmbach
Öffnungszeiten für den Bereich Landratsamt Kulmbach
Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.
Die Terminvereinbarung für die Kfz-Zulassungsstelle erfolgt über die Online-Terminvergabe Kfz.
Die Terminvereinbarung für die Ausländerbehörde erfolgt ausschließlich per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.