Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z

Impfschutz auf Reisen; Beratung

Leistungsbeschreibung

Stand: 31.03.2026

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal).

Gesundheitsämter beraten über bei Auslandsreisen empfehlenswerte Prophylaxe- und Präventionsmaßnahmen inkl. Schutzimpfungen sowie die für die Reisen in bestimmte Länder vorgeschriebene Gelbfieberimpfung.

In vielen beliebten Urlaubsländern, vor allem der warmen Klimazonen, sind Infektionskrankheiten verbreitet. Für Reisende, die ungeschützt dort Urlaub machen, besteht ein Ansteckungsrisiko. Vielen dieser übertragbaren Krankheiten kann der Reisende durch rechtzeitige Schutzimpfungen vorbeugen. In manchen Ländern sind auch bestimmte Impfungen verpflichtend vorgeschrieben (z. B. gegen Gelbfieber). Die Impfungen werden von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie den Tropeninstituten der Universitäten durchgeführt. Niederschwellige Beratungen zu reisemedizinischen Prophylaxe- und Präventionsmaßnahmen inkl. etwaig notwendiger Impfungen können von Gesundheitsämtern angeboten werden. Nähere Informationen zum Angebotsumfang erteilt das jeweilige Gesundheitsamt.

Voraussetzungen

Die Beratung zu (Reise-)Impfungen durch die Gesundheitsämter ist nicht an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Fristen

Rechtzeitige Information vor Reisebeginn, um eventuell notwendige Impfungen erhalten zu können.

Rechtsgrundlagen

  • Bei Gelbfieberimpfung: Internationale Gesundheitsvorschriften; im übrigen ggf. Recht des Einreiselandes

Ansprechpartner

Landratsamt Kulmbach

Anschrift und Kontakt

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Landratsamt Kulmbach
Konrad-Adenauer-Straße 5
95326 Kulmbach

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Öffnungszeiten für den Bereich Landratsamt Kulmbach

MO07:30 Uhr – 16:30 Uhr
DI07:30 Uhr – 16:30 Uhr
MI07:30 Uhr – 12:30 Uhr
DO07:30 Uhr – 17:30 Uhr
FR07:30 Uhr – 12:30 Uhr

Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.

Die Terminvereinbarung für die Kfz-Zulassungsstelle erfolgt über die Online-Terminvergabe Kfz.

Die Terminvereinbarung für die Ausländerbehörde erfolgt ausschließlich per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.

Gesundheitsamt

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MO07:30 Uhr – 16:30 Uhr
DI07:30 Uhr – 16:30 Uhr
MI07:30 Uhr – 12:30 Uhr
DO07:30 Uhr – 17:30 Uhr
FR07:30 Uhr – 12:30 Uhr

Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.

Die Terminvereinbarung für die Kfz-Zulassungsstelle erfolgt über die Online-Terminvergabe Kfz.

Die Terminvereinbarung für die Ausländerbehörde erfolgt ausschließlich per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.