Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z
Abgrabung; Beantragung einer Abgrabungsgenehmigung
Leistungsbeschreibung
Stand: 17.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).
Sie benötigen grundsätzlich eine Abgrabungsgenehmigung, um eine Abgrabung durchzuführen. Davon ausgenommen sind insbesondere kleinere Abgrabungen.
Eine Abgrabungsgenehmigung gewährt Ihnen bei genehmigungspflichtigen Vorhaben das Recht, eine Abgrabung auszuführen. Nicht genehmigungspflichtig sind insbesondere Abgrabungen mit einer Grundfläche von maximal 500 m² und gleichzeitig einer Tiefe von maximal 2 m. Die Genehmigungspflicht entfällt also nur, wenn beide Maße nicht überschritten werden.
Abgrabung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben
Findet die Abgrabung im Rahmen eines Bauvorhabens statt, müssen Sie keine Abgrabungsgenehmigung beantragen.
Nicht genehmigungspflichtige Abgrabung
Ist die Abgrabung nicht genehmigungspflichtig, müssen Sie keine Abgrabungsgenehmigung beantragen. Eine solche würde Ihnen auch nicht erteilt.
Folgen beim Fehlen einer erforderlichen Abgrabungsgenehmigung
Führen Sie vorsätzlich oder fahrlässig eine Abgrabung ohne die erforderliche Abgrabungsgenehmigung aus, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie können dafür mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 € belegt werden.
Voraussetzungen
Die beantragte Abgrabungsgenehmigung wird nur dann erteilt, wenn das Vorhaben genehmigungspflichtig ist. Ferner dürfen der Abgrabung keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im Genehmigungsverfahren zu prüfen sind, entgegenstehen.
Verfahrensablauf
Verfahren mit oder ohne Umweltverträglichkeitsprüfung
Das Verfahren hängt insbesondere davon ab, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist oder nicht. Die untere Abgrabungsbehörde führt eine solche durch, wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Abgrabung mit einer Abbaufläche von mehr als 10 Hektar beantragen. Dies gilt ebenso für Abgrabungen mit einer Abbaufläche von mehr als einem Hektar in einem Schutzgebiet, einem Nationalpark oder einem Naturschutzgebiet. Liegt die Abbaufläche zu mehr als einem Hektar in einem Biotop, führt die untere Abgrabungsbehörde ebenfalls eine Umweltverträglichkeitsprüfung durch.
Die untere Abgrabungsbehörde hat im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zu beteiligen:
- die Behörden, deren umweltbezogener Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, sowie
- die Öffentlichkeit.
Es ist gerade nicht erforderlich, dass Sie die Nachbarn selbst beteiligen, da diese im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung die Möglichkeit haben, sich zu äußern.
Liegt hingegen keiner der oben genannten Fälle vor, führt die untere Abgrabungsbehörde keine Umweltverträglichkeitsprüfung durch. Für Sie bedeutet das, dass Sie den Abgrabungsplan vor Einreichung zunächst den Nachbarn des Abgrabungsgrundstücks zur Zustimmung vorlegen müssen. Eine etwaige Zustimmung bedarf der Schriftform.
Schriftliche Einreichung
- Reichen Sie, ggf. nach Beteiligung der Nachbarn, den Abgrabungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen unteren Abgrabungsbehörde (Landratsämter und kreisfreie Städte) ein.
- Reichen Sie den Antrag in dreifacher Ausfertigung und unter Verwendung der vorgegebenen Formulare ein.
- Eine mündliche Beantragung ist nicht möglich.
- Über den Antrag entscheidet die untere Abgrabungsbehörde, ggf. nach Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung.
- Soweit die untere Abgrabungsbehörde nicht selbst Gemeinde ist, beteiligt sie die Gemeinde.
Digitale Einreichung
Eine digitale Einreichung von Abgrabungsanträgen ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Bei Auswahl eines Ortes wird der Link zum Online-Verfahren eingeblendet, soweit es bereits angeboten wird.
- Der Abgrabungsantrag kann, ggf. nach Beteiligung der Nachbarn, unter Verwendung des Online-Assistenten digital gestellt werden.
- Die vorgegebenen Formulare werden durch die Abfragen im Online-Assistenten ersetzt.
- Der Abgrabungsplan wird im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen.
- Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels Nutzerkonto „BayernID“ oder „Mein Unternehmenskonto“ ersetzt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Vorhabens, der aktuellen Auslastung der Behörde sowie davon, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, ab.Hinweise
Beantragen Sie bei genehmigungspflichtigen Abgrabungen die Abgrabungsgenehmigung und warten Sie ab, bis Ihnen diese erteilt wurde, bevor Sie mit der Ausführung beginnen.
Fristen
keine
Rechtsgrundlagen
- Art. 9 Bayerisches Abgrabungsgesetz (BayAbgrG)
- Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlV)
- Art. 78a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Verordnung über die digitale Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen (Digitale Bauantragsverordnung - DBauV)
- Art. 9 Abs. 1 S. 5 Bayerisches Abgrabungsgesetz (BayAbgrG)
Online-Formulare
- Baubeschreibung zum Bauantragsformular Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Bauantragsformulare (alle) Die verbindlich vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bekannt gemachten Bauvordrucke können einzeln oder als Zip-Datei heruntergeladen werden. Sie haben außerdem Zugriff auf Erläuterungen zu bestimmten Bauantragsformularen. Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Bauantragsformular Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Onlineverfahren
-
Bauantrag online
Sie können einen Bauantrag, Abgrabungsantrag, Änderungsantrag sowie Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren bzw. für eine verfahrensfreie Abgrabung online einreichen.
Ansprechpartner
Landratsamt Kulmbach
Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
95326 Kulmbach
Postanschrift
95307 Kulmbach
Öffnungszeiten für den Bereich Landratsamt Kulmbach
Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.
Die Terminvereinbarung für die Kfz-Zulassungsstelle erfolgt über die Online-Terminvergabe Kfz.
Die Terminvereinbarung für die Ausländerbehörde erfolgt ausschließlich per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.