Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z

Kommunale Sportstätte; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

Leistungsbeschreibung

Stand: 30.01.2026

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal).

Die Benutzung einer Sportstätte der Gemeinde oder des Landkreises bedarf einer Erlaubnis.

Wenn die Sportstätten (z. B. Turnhallen oder Sportplätze) nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.

Die Benutzungserlaubnis muss in der Regel bei der zuständigen Behörde beantragt werden. 

Regelmäßig wird hierfür ein Betriebskostenzuschuss bzw. eine Gebühr fällig.

Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportstätte während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.

Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.

Voraussetzungen

Über die Voraussetzungen, die für die Nutzung einer Sportstätte erfüllt sein müssen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde erkundigen.

Verfahrensablauf

Die Benutzungserlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Über die Möglichkeit der Nutzung wird im Rahmen ihrer Widmung unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten entschieden. 

Fristen

Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

Ansprechpartner

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DO07:30 Uhr – 17:30 Uhr
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Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.

Die Terminvereinbarung für die Kfz-Zulassungsstelle erfolgt über die Online-Terminvergabe Kfz.

Die Terminvereinbarung für die Ausländerbehörde erfolgt ausschließlich per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.

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Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.

Die Terminvereinbarung für die Kfz-Zulassungsstelle erfolgt über die Online-Terminvergabe Kfz.

Die Terminvereinbarung für die Ausländerbehörde erfolgt ausschließlich per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.