Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z

Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft

Leistungsbeschreibung

Stand: 30.03.2026

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal).

Anfragen zu Daten aus dem bayerischen Altlastenkataster, sind an die vor Ort zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zu richten.

Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann Ihnen Auskunft zu sogenannten altlastenverdächtigen Flächen bzw. Altlasten erteilen. Dabei handelt es sich um Flächen, von denen aufgrund von schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetz Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.

Altlastverdächtige Flächen können z. B. ehemalige Müllplätze (Altablagerungen) und ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte) sein, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist.

Erste Informationen zu Altlastenverdachtsflächen sowie Altlastenflächen können Sie sich über den öffentlichen Zugang über das Online-Verfahren "ABuDIS – Altlasten-, Bodenschutz- und Dateninformationssystem" online abrufen.

Für detaillierte Auskünfte zu Altlastenflächen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

Voraussetzungen

Der Bekanntgabe der Informationen dürfen keine gesetzlich geschützten Interessen anderer entgegen stehen.

Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.

Verfahrensablauf

Der Antrag aus Auskunft aus dem Altlastenkataster kann formlos erfolgen. Er muss die postalische Anschrift sowie Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück, sowie die erforderlichen Unterlagen enthalten.

Bei landkreisübergreifenden Anfragen zu Altlasten und Altlastverdachtsflächen, kann ein Antrag auf Auskunft auch beim Landesamt für Umwelt gestellt werden. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist fallspezifisch.

Fristen

keine

Onlineverfahren

Ansprechpartner

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Anschrift und Kontakt

Hausanschrift

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Konrad-Adenauer-Straße 5
95326 Kulmbach

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Postfach 2040
95307 Kulmbach

Telefon

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Öffnungszeiten für den Bereich Landratsamt Kulmbach

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DI07:30 Uhr – 16:30 Uhr
MI07:30 Uhr – 12:30 Uhr
DO07:30 Uhr – 17:30 Uhr
FR07:30 Uhr – 12:30 Uhr

Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.

Die Terminvereinbarung für die Kfz-Zulassungsstelle erfolgt über die Online-Terminvergabe Kfz.

Die Terminvereinbarung für die Ausländerbehörde erfolgt ausschließlich per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.