Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z
Futtermittelüberwachung; Entnahme von Futtermittelproben
Leistungsbeschreibung
Stand: 09.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal).
Bei Händlern, Herstellern und Landwirten Futtermittelproben entnommen.
Die Überwachung der Futtermittel ist Angelegenheit der Länder. Die amtliche Futtermittelüberwachung ist ein Grundbaustein des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die Produktion und Verfütterung sicherer Futtermittel ist Voraussetzung für die Erzeugung sicherer und hochwertiger tierischer Lebensmittel. Außerdem ist sie entscheidend für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere.
An jedem Landratsamt ist ein Veterinärassistent beschäftigt, der veterinär- und futtermittelrechtliche Aufgaben ausführt. Zu den Aufgaben der Veterinärassistenten gehört im Bereich Futtermittel die Probenahme bei Händlern, Herstellern und Landwirten. Die Qualifikation hierfür wird in einer speziell auf die Futtermittel-Probenahme ausgerichtete Fortbildung erlangt. Für jede Partie werden bis zu 100 Einzelproben nach der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 entnommen, hieraus eine Sammelprobe und aus dieser drei Endproben gebildet. Im Jahr werden in Bayern zwischen 2.500 bis 3.000 amtliche Futtermittelproben genommen.
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz
- Verordnung über die fachlichen Anforderungen an die in der Futtermittelüberwachung tätigen Kontrolleure (Futtermittel-Kontrolleur-Verordnung - FuttMKontrV)
- Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln
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