Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z

Zwangsheirat; Beratung

Leistungsbeschreibung

Stand: 10.12.2025

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).

Von Zwangsheirat bedrohte oder betroffene Frauen und Mädchen können sich beraten lassen.

Nach deutschem Recht und deutscher Werteordnung beruht die Ehe auf der freien Willensentscheidung beider Ehepartner; sie ist somit Ausdruck der freien Entfaltung der Persönlichkeit, die durch Artikel 2 Absatz 1 i. V. m. Artikel 1 Grundgesetz geschützt ist.

Werden Braut, Bräutigam oder beide Eheleute zur Heirat gezwungen, spricht man von einer Zwangsheirat. Die meisten Betroffenen sind Frauen und Mädchen. Oftmals sind es Angehörige, die ihre Kinder, Enkel, Nichten und Neffen zur Heirat zwingen.

Zwangsheirat ist in Deutschland verboten und seit dem 1. Juli 2011 nach § 237 StGB strafbar. Derjenige, der eine andere Person zur Eingehung einer Ehe nötigt, wird mit einer Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren bestraft. Das Opfer einer Zwangsheirat macht sich nicht strafbar.

Spezielle Beratung und Schutzangebote für Frauen, die von Zwangsheirat bedroht oder hiervon betroffen sind, bieten die Fachberatungsstellen JADWIGA in der Trägerschaft der STOP dem Frauenhandel ökumenische gGmbH sowie die Fachberatungsstellen von SOLWODI Bayern e.V..

Darüber hinaus bietet die anonyme Schutzeinrichtung "Scheherazade hilft" eine sichere Unterbringungsmöglichkeit für junge Frauen im Alter von 18 bis 21 Jahren. Diese ist unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/41 51 616 24 Stunden am Tag erreichbar.

Seit März 2013 gibt es zudem das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen, das ebenfalls 24 Stunden am Tag kostenfrei erreichbar ist unter der Nummer 08000 116 016.

Voraussetzungen

Sie sind von Zwangsheirat betroffen oder bedroht.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle oder das Jugendamt. Sie erhalten dort Beratung und Betreuung und werden über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert. Das Angebot umfasst auch psychosoziale Unterstützung und Unterstützung in Krisensituationen.

In Notfällen oder wenn Sie akut von Gewalt bedroht sind, wenden Sie sich an die Polizei.

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DI07:30 Uhr – 16:30 Uhr
MI07:30 Uhr – 12:30 Uhr
DO07:30 Uhr – 17:30 Uhr
FR07:30 Uhr – 12:30 Uhr

Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.

Die Terminvereinbarung für die Kfz-Zulassungsstelle erfolgt über die Online-Terminvergabe Kfz.

Die Terminvereinbarung für die Ausländerbehörde erfolgt ausschließlich per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.