Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z
Umgangsrecht; Beratung und Unterstützung bei der Ausübung
Leistungsbeschreibung
Stand: 07.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).
Ein Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, d. h. z. B. Mutter und Vater zu sehen und zu sprechen. Jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Das Umgangsrecht besteht unabhängig vom Sorgerecht und trägt dazu bei, die kindliche Entwicklung zu fördern. Dementsprechend haben Großeltern und Geschwister sowie andere enge Bezugspersonen, die tatsächlich Verantwortung für das Kind tragen oder getragen haben, ein Recht auf Umgang, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Sie werden vom Jugendamt darin unterstützt, dass die zum Umgang berechtigten Personen von diesem Recht zu ihrem Wohl Gebrauch machen. Eltern, andere Umgangsberechtigte (z. B. Großeltern) sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet (z. b. Pflegeeltern), haben ebenso Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Dem Jugendamt stehen aber keine Mittel zur Verfügung, Umgangskontakte durchzusetzen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie Beratung und Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an das für den Wohnsitz des Kindes zuständige Jugendamt.
Hinweise
Das Familiengericht kann das Umgangsrecht eines Elternteils einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist (sog. Begleiteter Umgang).
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Landratsamt Kulmbach
Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
95326 Kulmbach
Postanschrift
95307 Kulmbach
Öffnungszeiten für den Bereich Landratsamt Kulmbach
Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.
Die Terminvereinbarung für die Kfz-Zulassungsstelle erfolgt über die Online-Terminvergabe Kfz.
Die Terminvereinbarung für die Ausländerbehörde erfolgt ausschließlich per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.