Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z

Schulamt; Informationen über Angelegenheiten der rechtlichen Leitung

Leistungsbeschreibung

Stand: 28.07.2025

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal).

Für Angelegenheiten der rechtlichen Leitung von Staatlichen Schulämtern sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig.

Das Schulamt wird gemeinsam von der Landrätin oder dem Landrat oder der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister (= rechtlicher Leiter) und einem Schulaufsichtsbeamten für Grundschulen und Mittelschulen (= fachlicher Leiter) geleitet. Zum Aufgabenbereich der Landrätin oder des Landrats und der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters gehören die Angelegenheiten vorwiegend rechtlicher Natur.

Angelegenheiten vorwiegend rechtlicher Natur sind alle Angelegenheiten, bei deren Erledigung der Hauptzweck in der Gestaltung oder Feststellung von Rechtsbeziehungen besteht; hierzu gehören insbesondere Rechtsbehelfsverfahren, Verwaltungszwangs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren und der Vollzug sicherheits- und gesundheitsrechtlicher Vorschriften (z. B. Widerspruchsverfahren, Angelegenheiten der Disziplinarordnung, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten z. B. durch Verhängung von Bußgeld wegen Verstoß gegen die Schulpflicht).

Ansprechpartner

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Anschrift und Kontakt

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Öffnungszeiten für den Bereich Landratsamt Kulmbach

MO07:30 Uhr – 16:30 Uhr
DI07:30 Uhr – 16:30 Uhr
MI07:30 Uhr – 12:30 Uhr
DO07:30 Uhr – 17:30 Uhr
FR07:30 Uhr – 12:30 Uhr

Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.

Die Terminvereinbarung für die Kfz-Zulassungsstelle erfolgt über die Online-Terminvergabe Kfz.

Die Terminvereinbarung für die Ausländerbehörde erfolgt ausschließlich per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.