Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z

Führerschein; Beantragung eines Ersatzes nach Verlust, bei Unbrauchbarkeit oder Diebstahl

Leistungsbeschreibung

Stand: 21.08.2025

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).

Falls Sie Ihren Führerschein verloren haben, dieser gestohlen oder unbrauchbar geworden ist, benötigen Sie einen Ersatzführerschein.

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.

Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Der Ersatzführerschein ist bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen.

Hinweis: Auch als Ersatz für einen Papierführerschein erhalten Sie einen Kartenführerschein mit Befristung. Alte rosa oder graue Papierführerscheine werden nicht mehr ausgegeben.

Voraussetzungen

Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist abhängig von den besonderen Umständen des Einzelfalls. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, welche Voraussetzungen hierbei zu beachten sind.

Auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde haben Sie bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen des Führerscheins eine kostenpflichtige Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Dokuments abzugeben. Sie beteuern darin die Richtigkeit Ihrer Angaben.

Ansprechpartner

Landratsamt Kulmbach

Anschrift und Kontakt

Hausanschrift

Landratsamt Kulmbach
Konrad-Adenauer-Straße 5
95326 Kulmbach

Postanschrift

Landratsamt Kulmbach
Postfach 2040
95307 Kulmbach

Telefon

Umgebungskarte

Öffnungszeiten für den Bereich Landratsamt Kulmbach

MO07:30 Uhr – 16:30 Uhr
DI07:30 Uhr – 16:30 Uhr
MI07:30 Uhr – 12:30 Uhr
DO07:30 Uhr – 17:30 Uhr
FR07:30 Uhr – 12:30 Uhr

Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.

Die Terminvereinbarung für die Kfz-Zulassungsstelle erfolgt über die Online-Terminvergabe Kfz.

Die Terminvereinbarung für die Ausländerbehörde erfolgt ausschließlich per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.