Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z
Sorgerecht; Beantragung einer Auskunft aus dem Sorgeregister
Leistungsbeschreibung
Stand: 06.03.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).
Bei dem für den Geburtsort des Kindes zuständigen Jugendamt wird ein Sorgeregister geführt. In das Sorgeregister erfolgt jeweils eine Eintragung, wenn
- Sorgeerklärungen nach § 1626a Abs. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) abgegeben worden sind,
- die elterliche Sorge den Eltern durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen wurde oder
- die elterliche Sorge aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater allein übertragen wurde.
Liegen keine Eintragungen im Sorgeregister vor, so erhält die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratete Mutter auf Antrag hierüber eine schriftliche Auskunft. Durch die Vorlage der schriftlichen Auskunft bei Behörden, Banken etc. kann die Mutter ihre Alleinsorge dokumentieren.
Voraussetzungen
Die Auskunft kann von der Mutter eines Kindes beantragt werden, die das alleinige Sorgerecht hat.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Erteilung der schriftlichen Auskunft ist an das Jugendamt zu richten, in dessen Bereich die Mutter ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dabei müssen das Geburtsdatum und der Geburtsort des Kindes sowie der Name angegeben werden, den das Kind zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt geführt hat.
Fristen
keineAnsprechpartner
Landratsamt Kulmbach
Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
95326 Kulmbach
Postanschrift
95307 Kulmbach
Öffnungszeiten für den Bereich Landratsamt Kulmbach
Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.
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