Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z
Träger der Jugendhilfe; Beantragung einer Förderung
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Leistungsbeschreibung
Stand: 15.12.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Gemeinden) können Träger der freien Jugendhilfe fördern.
Über die Voraussetzungen für eine Förderung von (anerkannten) Trägern der freien Jugendhilfe informiert die kreisfreie Gemeinde oder das zuständige Landratsamt.
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Ansprechpartner
Landratsamt Kulmbach
Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
Landratsamt Kulmbach
Konrad-Adenauer-Straße 5
95326 Kulmbach
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Postanschrift
Landratsamt Kulmbach
Postfach 2040
95307 Kulmbach
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Öffnungszeiten für den Bereich Landratsamt Kulmbach
MO07:30 Uhr – 16:30 Uhr
DI07:30 Uhr – 16:30 Uhr
MI07:30 Uhr – 12:30 Uhr
DO07:30 Uhr – 17:30 Uhr
FR07:30 Uhr – 12:30 Uhr
Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.
Die Terminvereinbarung für die Kfz-Zulassungsstelle erfolgt über die Online-Terminvergabe Kfz.
Die Terminvereinbarung für die Ausländerbehörde erfolgt ausschließlich per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.