Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z
Betreuungsgerichtshilfe; Unterstützung der Gerichte
Leistungsbeschreibung
Stand: 02.03.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal).
Die Betreuungsbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten wirken in Verfahren mit, in denen das Amtsgericht über die Bestellung eines Betreuers als gesetzlichen Vertreter zu entscheiden hat.
Die Betreuungsbehörden (auch Betreuungsstellen genannt) in den Landratsämtern und kreisfreien Städten wirken in Verfahren mit, in denen das Amtsgericht - Betreuungsgericht - über die Bestellung eines Betreuers als gesetzlichen Vertreter zu entscheiden hat.
Ein Betreuer ist dann zu bestellen, wenn ein Volljähriger in Folge einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung (hierzu kann auch die sog. Altersdemenz gehören) seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann und andere Hilfen nicht zur Verfügung stehen. Die Betreuungsbehörde kann hierbei dem Betreuungsgericht von sich aus Umstände mitteilen, die die Bestellung eines Betreuers oder eine andere Maßnahme in Betreuungssachen erforderlich machen. Hierbei muss die Behörde aber stets prüfen, ob und inwieweit die Mitteilung unter Beachtung der berechtigten Interessen des Betroffenen nach ihren Erkenntnissen erforderlich ist, um eine erhebliche Gefahr für das Wohl des Betroffenen abzuwenden.
Die Betreuungsbehörde unterstützt darüber hinaus das Betreuungsgericht in bereits anhängigen Betreuungsverfahren. Dies gilt insbesondere für die Aufklärung und Mitteilung des Sachverhalts, den das Gericht für aufklärungsbedürftig hält, und für die Gewinnung geeigneter Betreuer. Zudem schlägt die Behörde eine Person vor, die sich im Einzelfall zum Betreuer eignet.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Landratsamt Kulmbach
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Hausanschrift
95326 Kulmbach
Postanschrift
95307 Kulmbach
Öffnungszeiten für den Bereich Landratsamt Kulmbach
Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.
Die Terminvereinbarung für die Kfz-Zulassungsstelle erfolgt über die Online-Terminvergabe Kfz.
Die Terminvereinbarung für die Ausländerbehörde erfolgt ausschließlich per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.
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