Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z
Straßen; Durchführung von Grün- und Gehölzpflege
Leistungsbeschreibung
Stand: 12.01.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).
Die Grün- und Gehölzpflege dient in aller Regel dem Freihalten des Lichtraumprofiles und der Pflege des Straßenbegleitgrüns. Die Sicht auf Schilder und Verkehrszeichen muss zu jeder Zeit sichergestellt sein.
Grünflächen können ihre nutzungsbezogenen, gestalterischen und landschaftsökologischen Aufgaben sowie ihre Bedeutung für das menschliche Wohlbefinden nur erfüllen, wenn sie gepflegt werden. Neben der unmittelbaren Sicherung der Straßenböschungen vor Erosion sorgen sie für eine landschaftsverträgliche Eingrünung und Gestaltung des Bauwerkes Straße. Durch die regelmäßige Grünpflege werden das Freihalten des Lichtraumprofils neben dem Verkehrsraum und die Sicht auf Verkehrszeichen und Schilder sichergestellt. Neben den verkehrlichen und betrieblichen Belangen sind auch die ökologischen Gesichtspunkte bei der Grünpflege zu berücksichtigen.
Die Flächen unmittelbar neben der Straße müssen intensiv gemäht werden, um eine ausreichende Sicht und ein entsprechendes Blickfeld für die Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und andererseits eine ordnungsgemäße Entwässerung der Verkehrsflächen sicherzustellen. Das Entfernen von schadhaften und kranken Pflanzen, das Beseitigen von Bäumen und Ästen nach Sturm- und Windbrüchen und die regelmäßige Pflege von Bäumen und Sträuchern im Straßenseitenraum gehören zur Gehölzpflege. Die weiter entfernten Rasen- und Gehölzflächen werden extensiv gepflegt, um der ökologischen Bedeutung der Straßenbegleitflächen Rechnung zu tragen. Bei der Gehölzpflege sind die Schutzbestimmungen zu Landschaftsbestandteilen und Arten zu beachten.
Für die Grünpflege an den Straßen sind verschiedene Behörden zuständig:
- Gemeindestraßen und Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage: Gemeinde
- Kreisstraßen außerhalb der geschlossenen Ortslage: Landkreise oder kreisfreie Stadt
- Staatsstraßen außerhalb der geschlossenen Ortslage: Staatliche Bauämter
- Bundesstraßen außerhalb der geschlossenen Ortslage: Staatliche Bauämter
- Autobahnen: Die Autobahn GmbH des Bundes
Rechtsgrundlagen
- Art. 9 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
- § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- Art. 16 Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG)
- § 39 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
Ansprechpartner
Landratsamt Kulmbach
Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
95326 Kulmbach
Postanschrift
95307 Kulmbach
Öffnungszeiten für den Bereich Landratsamt Kulmbach
Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.
Die Terminvereinbarung für die Kfz-Zulassungsstelle erfolgt über die Online-Terminvergabe Kfz.
Die Terminvereinbarung für die Ausländerbehörde erfolgt ausschließlich per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.
Landratsamt Kulmbach - Goldenes Feld
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Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.
Die Terminvereinbarung für die Kfz-Zulassungsstelle erfolgt über die Online-Terminvergabe Kfz.
Die Terminvereinbarung für die Ausländerbehörde erfolgt ausschließlich per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.