Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z

Vergabe im kommunalen Bereich; Informationen zur Vergabe von Aufträgen

Leistungsbeschreibung

Stand: 18.10.2025

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).

Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahme-Wettbewerb vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände ein anderes Verfahren rechtfertigen.

Bei der Vergabe von Aufträgen und dem Abschluss von Verträgen sind die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekannt gegebenen Vergabegrundsätze anzuwenden (siehe "Weiterführende Links").

Erreicht oder übersteigt der Auftragswert den Schwellenwert, der sich aus den einschlägigen europäischen Richtlinien ergibt, so sind auch für kommunale Auftragsvergaben die bundesrechtlichen Vorschriften zu beachten (Vierter Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vergabeverordnung (VgV),  Sektorenverordnung (SektVO), Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) - siehe "Rechtsgrundlagen").

Der Schwellenwert wird in der Regel in einem Turnus von zwei Jahren durch eine EU-Verordnung aktualisiert. Informationen zu aktuellen Schwellenwerten finden sich unter "Weiterführende Links".

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DI07:30 Uhr – 16:30 Uhr
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DO07:30 Uhr – 17:30 Uhr
FR07:30 Uhr – 12:30 Uhr

Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.

Die Terminvereinbarung für die Kfz-Zulassungsstelle erfolgt über die Online-Terminvergabe Kfz.

Die Terminvereinbarung für die Ausländerbehörde erfolgt ausschließlich per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.