Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z

Wohnungssuche; Unterstützung

Leistungsbeschreibung

Stand: 10.12.2025

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).

Gemeinden und Landratsämter können hilfsbedürftige Wohnungssuchende bei der Wohnungssuche unterstützen.

Wohnungssuchende brauchen aus unterschiedlichen Gründen oft eine Unterstützung, um auf dem Wohnungsmarkt eine angemessene Wohnung zu erhalten.

Gemeinden und Kreisverwaltungsbehörden können diese Wohnungssuchenden beraten und ggf. auch dabei unterstützen, eine geförderte Wohnung zu erhalten oder eine von einer Wohnungsbaugesellschaft oder einem Privatvermieter angebotene Wohnung vermittelt zu bekommen.

Informationen zum Wohnberechtigungsschein oder zu Sozialmietwohnungen finden Sie unter "Verwandte Themen".

Ansprechpartner

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Anschrift und Kontakt

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Konrad-Adenauer-Straße 5
95326 Kulmbach

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Öffnungszeiten für den Bereich Landratsamt Kulmbach

MO07:30 Uhr – 16:30 Uhr
DI07:30 Uhr – 16:30 Uhr
MI07:30 Uhr – 12:30 Uhr
DO07:30 Uhr – 17:30 Uhr
FR07:30 Uhr – 12:30 Uhr

Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.

Die Terminvereinbarung für die Kfz-Zulassungsstelle erfolgt über die Online-Terminvergabe Kfz.

Die Terminvereinbarung für die Ausländerbehörde erfolgt ausschließlich per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.