Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z

Waffenschein für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal; Beantragung einer Verlängerung

Leistungsbeschreibung

Stand: 07.01.2026

Redaktionell verantwortlich: Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (siehe BayernPortal).

Wenn Sie den Waffenschein für erlaubnispflichtige Schusswaffen zur Begleitung oder Durchführung von Bewachungstätigkeiten verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

Sie benötigen einen Waffenschein für das Bewachungsgewerbe sowie eine Waffenbesitzkarte für das Führen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen zur Begleitung oder Durchführung von Bewachungstätigkeiten wie Personen- oder Objektschutz sowie Geld- und Werttransporte.

Ein vorhandener Waffenschein kann vor Ablauf der Geltungsdauer verlängert werden. Dies ist zweimal für bis zu drei Jahre möglich.

Mitarbeitende, die aufgrund einer dienstlichen Weisung tätig werden, benötigen nur einen Waffenschein für das Bewachungsgewerbe, keine Waffenbesitzkarte.

Sind Sie angestellte Person im Bewachungsgewerbe, wird der ausgestellte Waffenschein an die verantwortliche Person Ihres Arbeitgebers ausgehändigt.

Voraussetzungen

Damit Ihr Waffenschein für das Bewachungsgewerbe verlängert werden kann, müssen Sie

  • mindestens 18 Jahre alt,
  • zuverlässig im Sinne von § 5 WaffG und
  • persönlich geeignet im Sinne von § 6 WaffG sein sowie
  • die erforderliche Sachkunde gem. § 7 WaffG und
  • das waffenrechtliche Bedürfnis gem. § 8 WaffG nachweisen.

Zusätzlich darf die Geltungsdauer Ihres Waffenscheins noch nicht abgelaufen sein.

Verfahrensablauf

  • Der Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis ist schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
  • Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen.
  • Bei positiver Prüfung erteilt die Behörde die Verlängerung des Waffenscheins für das Bewachungsgewerbe.
  • Die Verlängerung der Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Geltungsdauer des vorhandenen Waffenscheins noch nicht abgelaufen ist.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Der Antrag auf Verlängerung muss vor Ablauf der Geltungsdauer des vorhandenen Waffenscheins gestellt werden.

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