Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z
Waffenschein für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal; Beantragung
Leistungsbeschreibung
Stand: 27.03.2026
Redaktionell verantwortlich: Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (siehe BayernPortal).
Wenn Sie erlaubnispflichtige Schusswaffen zur Begleitung oder Durchführung von Bewachungstätigkeiten führen wollen, benötigen Sie eine waffenrechtliche Erlaubnis.
Einen Waffenschein für das Bewachungsgewerbe sowie eine Waffenbesitzkarte benötigen Sie für das Führen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen zur Begleitung oder Durchführung von Bewachungstätigkeiten, wie Personen- oder Objektschutz sowie Geld- und Werttransporte.
Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe ist auf maximal drei Jahre befristet und kann zweimal für bis zu drei Jahre verlängert werden.
Mitarbeitende, die aufgrund einer dienstlichen Weisung tätig werden, benötigen nur einen Waffenschein für das Bewachungsgewerbe, keine Waffenbesitzkarte.
Sind Sie angestellte Person im Bewachungsgewerbe, wird der ausgestellte Waffenschein an die verantwortliche Person Ihres Arbeitgebers ausgehändigt.
Voraussetzungen
Damit Sie den Waffenschein nach § 28 WaffG (Waffengesetz) erteilt bekommen, müssen Sie
- mind. 18 Jahre alt,
- zuverlässig im Sinne von § 5 WaffG und
- persönlich geeignet im Sinne von § 6 WaffG sein, sowie
- die erforderliche Sachkunde gem. § 7 WaffG und
- das waffenrechtliche Bedürfnis gem. § 8 WaffG nachweisen.
Verfahrensablauf
- Der Antrag auf Erlaubnis ist schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
- Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen.
- Bei positiver Prüfung erteilt die Behörde den Waffenschein für das Bewachungsgewerbe.
- Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Anforderungen des WaffG (Waffengesetz) erfüllt werden, die erforderlich sind, um den Waffenschein als Bewachungsunternehmen für das Bewachungspersonal zu erhalten.
Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
keine
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Landratsamt Kulmbach
Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
95326 Kulmbach
Postanschrift
95307 Kulmbach
Öffnungszeiten für den Bereich Landratsamt Kulmbach
Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.
Die Terminvereinbarung für die Kfz-Zulassungsstelle erfolgt über die Online-Terminvergabe Kfz.
Die Terminvereinbarung für die Ausländerbehörde erfolgt ausschließlich per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.