Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z

Kreistag; Informationen zum Vollzug von Beschlüssen

Leistungsbeschreibung

Stand: 12.04.2026

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal).

Die Landrätin/der Landrat führt den Vorsitz im Kreistag, im Kreisausschuss und in den weiteren Ausschüssen. Sie/Er vollzieht die gefassten Beschlüsse.

Die Landrätin/Der Landrat vollzieht die Beschlüsse des Kreistages und der Ausschüsse. Sie/Er bedient sich beim Verwaltungsvollzug des Personals und der Einrichtungen des Landratsamtes. Ist sie/er persönlich beteiligt, handelt ihr/sein Stellvertreter.

Hält die Landrätin/der Landrat Beschlüsse des Kreistages oder der Ausschüsse für rechtswidrig, so hat sie/er sie zu beanstanden, ihren Vollzug auszusetzen, und - soweit erforderlich - die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde herbeizuführen.

Ohne Vollzug durch die Landrätin/den Landrat oder die/den von ihr/ihm Beauftragte/n und Ermächtigte/n kann ein Beschluss in der Regel keine Außenwirkung entfalten.

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Öffnungszeiten für den Bereich Landratsamt Kulmbach

MO07:30 Uhr – 16:30 Uhr
DI07:30 Uhr – 16:30 Uhr
MI07:30 Uhr – 12:30 Uhr
DO07:30 Uhr – 17:30 Uhr
FR07:30 Uhr – 12:30 Uhr

Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.

Die Terminvereinbarung für die Kfz-Zulassungsstelle erfolgt über die Online-Terminvergabe Kfz.

Die Terminvereinbarung für die Ausländerbehörde erfolgt ausschließlich per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.