Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z
Kreistag; Informationen zu den Sitzungen des Kreistags
Leistungsbeschreibung
Stand: 12.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).
Zu den Aufgaben des Landrates gehört es, die Beratungsgegenstände der Sitzungen des Kreistags vorzubereiten und den Kreistag unter Angabe der Tagesordnung mit angemessener Frist zu den Sitzungen einzuberufen.
Der Kreistag wird vom Landrat, erstmals binnen vier Wochen nach Beginn der Wahlzeit, einberufen. In dringenden Fällen kann der Kreistag zu außerordentlichen Sitzungen einberufen werden. Er ist einzuberufen, wenn es der Kreisausschuss oder ein Drittel der Kreisräte unter Bezeichnung des Verhandlungsgegenstands beantragt.
Die Geschäftsordnung des Kreistags enthält Bestimmungen über die Frist und Form der Einladung zu den Sitzungen sowie über den Geschäftsgang des Kreistags, des Kreisausschusses und der weiteren Ausschüsse.
Zeitpunkt und Ort der Sitzungen des Kreistags sind unter Angabe der Tagesordnung, spätestens am fünften Tag vor der Sitzung, öffentlich bekanntzumachen.
Im Rahmen der Sitzungsvorbereitung können folgende Tätigkeiten anfallen:
- Periodische Planung des Sitzungskalenders einschließlich Überwachung
- Zentrale Erstellung der Sitzungsvorlagen
- Erstellung der Tagesordnung auf Grundlage der erfassten Vorlagen und Anträge
- Erstellung und termingerechter Versand der Einladung inkl. Sitzungsvorlagen an die Gremienmitglieder
- Bekanntmachung der öffentlichen Tagesordnungspunkte
- Mitteilung der öffentlichen Tagesordnung an die Presse sowie Zusammenstellung der Pressemappe
- Abwesenheitsverwaltung
Onlineverfahren
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Bürgerinfoportal
Im Bürgerinfosystem finden Sie alle Mandatsträger, Gremien und aktuellen Sitzungstermine mit den Tagesordnungen.
Ansprechpartner
Landratsamt Kulmbach
Anschrift und Kontakt
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Postanschrift
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Die Terminvereinbarung für die Ausländerbehörde erfolgt ausschließlich per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.