Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z

Ausbildungsfahrlehrerlaubnis; Beantragung

Leistungsbeschreibung

Stand: 03.07.2026

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).

Wer Fahrlehreranwärter ausbildet, bedarf einer Ausbildungsfahrlehrerlaubnis.

Wer Fahrlehreranwärter ausbildet (Ausbildungsfahrlehrer), bedarf einer Erlaubnis. Die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis wird auf Antrag erteilt.

Ausbildungsfahrlehrerlaubnis kann – auch nachträglich – mit Auflagen versehen werden, soweit dies erforderlich ist, um die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung und die Überwachung sicherzustellen.

Von der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschule gemacht werden.

Zudem muss alle 4 Jahre eine 1-tägige Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer und die Leitung von Ausbildungsfahrschulen erfolgen.

Voraussetzungen

  • Sie sind seit mindestens drei Jahren im Besitz der Fahrlehrerlaubnisklasse BE.
  • Sie haben innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgreich an einem fünftägigen Einweisungsseminar in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte teilgenommen.

Verfahrensablauf

Die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Fristen

keine

Ansprechpartner

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MO07:30 Uhr – 16:30 Uhr
DI07:30 Uhr – 16:30 Uhr
MI07:30 Uhr – 12:30 Uhr
DO07:30 Uhr – 17:30 Uhr
FR07:30 Uhr – 12:30 Uhr

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Die Terminvereinbarung für die Kfz-Zulassungsstelle erfolgt über die Online-Terminvergabe Kfz.

Die Terminvereinbarung für die Ausländerbehörde erfolgt ausschließlich per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.