Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z
Aufenthaltserlaubnis; Beantragung der Änderung der Nebenbestimmungen
Leistungsbeschreibung
Stand: 05.03.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).
Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, die einer Wohnsitzregelung unterliegt, können Sie die Änderung der Nebenbestimmungen beantragen.
Wenn Sie als ausländische Person der Wohnsitzverpflichtung für einen bestimmten Ort unterliegen, können Sie bei einem Umzugswunsch in ein anderes Bundesland unter bestimmten Voraussetzungen diese Wohnsitzverpflichtung aufheben oder ändern lassen.
Hierfür muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.
Voraussetzungen
- Asylberechtigte, geflüchtete oder anerkannte subsidiär schutzbedürftige Person:
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (mindestens 15 Stunden wöchentlich und ein Nettoeinkommen von mindestens 966,00 (Stand: Juni 2025)) oder ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen
- Ausbildungs- oder Studienplatz
- die mit Ihnen in eine Ehe befindlichen Personen, Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft oder das minderjährige Kind, mit dem Sie verwandt sind und als Familie zusammenleben oder zusammengelebt haben, lebt an einem anderen Wohnort
- Vermeidung einer Härte (z. B. humanitäre Gründe)
- Sonstige ausländische Person, die einer Wohnsitzregelung unterliegt:
- ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen
- Ausbildungs- oder Studienplatz
- die mit Ihnen in eine Ehe befindlichen Person, Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft oder das minderjährige Kind lebt an einem anderen Wohnort
- Sonstige humanitäre Gründe
Die Voraussetzungen können auch durch einen Familienangehörigen des Antragstellers oder Antragstellerin erfüllt werden.
Verfahrensablauf
- Wenn Sie die Änderung oder Aufhebung einer Wohnsitzauflage Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, müssen Sie hierfür zunächst einen Antrag bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde stellen.
- Die Ausländerbehörde prüft Ihren Antrag und bittet in der Regel die Ausländerbehörde des neuen Wohnortes um Einverständnis.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.
Hinweise
Ein Umzug ist erst nach erfolgter Zustimmung Ihrer bisherigen Ausländerbehörde möglich.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Verwandte Themen
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum Zweck des Studiums
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für den Familiennachzug zu Ausländern
- Aufenthaltserlaubnis; Allgemeine Informationen
- Niederlassungserlaubnis; Beantragung
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung bei Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für betriebliche Aus- und Fortbildung und schulische Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung bei Beschäftigung nach der Westbalkan-Regelung
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
Ansprechpartner
Landratsamt Kulmbach
Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
95326 Kulmbach
Postanschrift
95307 Kulmbach
Öffnungszeiten für den Bereich Landratsamt Kulmbach
Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.
Die Terminvereinbarung für die Kfz-Zulassungsstelle erfolgt über die Online-Terminvergabe Kfz.
Die Terminvereinbarung für die Ausländerbehörde erfolgt ausschließlich per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.