Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z

Verschlusssachen in der Kommune; Informationen

Leistungsbeschreibung

Stand: 30.01.2026

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal).

Geheimhaltungsbedürftigen Informationen und Unterlagen werden als "Verschlusssachen" bezeichnet. Die Kreisverwaltungsbehörden sind innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches für den ordnungsgemäßen Umgang mit Verschlusssachen verantwortlich.

Verschlusssachen sind im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, unabhängig von ihrer Darstellungsform. Sie werden entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung eingestuft.

Die Kreisverwaltungsbehörden sind innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches für den ordnungsgemäßen Umgang mit Verschlusssachen (Herstellung, Kennzeichnung, Vervielfältigung, Aufbewahrung und Verwaltung, Weitergabe, Archivierung und Vernichtung sowie anderweitige Verwendung) verantwortlich. Sie ergreifen Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass Informationen, die im öffentlichen Interesse geheim zu halten sind, vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt werden.

Je nach Größe des möglichen Schadens, der durch die unbefugte Nutzung dieser Informationen entstehen könnte, werden die Verschlusssachen unterschiedlich eingestuft. Es werden vier Geheimhaltungsgrade unterschieden; "Streng geheim" ist der höchste Geheimhaltungsgrad.

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