Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z
Manöver; Anmeldung
Leistungsbeschreibung
Stand: 14.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).
Manöver der Bundeswehr und ausländischer Streitkräfte müssen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
Als Manöver bezeichnet man eine realistische militärische Übung, die auf einem Truppenübungsplatz oder außerhalb von diesem abgehalten werden kann. Manöver sind Ausbildungstätigkeiten der entsprechenden militärischen Einheiten und dienen der Einsatzvorbereitung.
Die Manöver sind rechtzeitig bei der zuständigen Behörde durch die ausführende Einheit anzumelden. Bei der Anmeldung ist anzugeben, in welchem Umfang Straßen voraussichtlich mehr als verkehrsüblich benutzt werden sollen.
Zuständig für die Entgegennahme der Manöveranmeldungen sind in der Regel die Bayerische Staatskanzlei, die Regierung oder die Kreisverwaltungsbehörde. Näheres hierzu regelt die Bekanntmachung über Manöver und andere Übungen der Bundeswehr und der Streitkräfte der Entsendestaaten in Bayern (Manöverbekanntmachung).
Auf Grundlage der Anmeldungen werden die weiteren betroffenen Behörden einschließlich der jeweils betroffenen Gemeinden unterrichtet. Zudem wird die ortsübliche Bekanntmachung der Übungen veranlasst.
Ansprechpartner
Landratsamt Kulmbach
Anschrift und Kontakt
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Postanschrift
95307 Kulmbach
Öffnungszeiten für den Bereich Landratsamt Kulmbach
Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.
Die Terminvereinbarung für die Kfz-Zulassungsstelle erfolgt über die Online-Terminvergabe Kfz.
Die Terminvereinbarung für die Ausländerbehörde erfolgt ausschließlich per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.