Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z

Wasserbuch; Beantragung der Einsichtnahme oder einer Auskunft

Leistungsbeschreibung

Stand: 23.05.2025

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal).

Wenn Sie Informationen zu Wasserrechten benötigen, können Sie die Einsichtnahme in das Wasserbuch oder eine Auskunft aus dem Wasserbuch beantragen.

Das Wasserbuch ist ein amtliches Register ähnlich dem Grundbuch. Hier sind erteilte Erlaubnisse und Bewilligungen sowie Rechte und Befugnisse, Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen, Wasserschutzgebiete, Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verzeichnet.

Bürger können Einsichtnahme in das Wasserbuch, welches bei der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde geführt wird, beantragen. 

Der Zugang kann durch Auskunftserteilung, Einsichtnahme vor Ort oder in sonstiger Weise eröffnet werden. Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs beantragt, so entspricht die informationspflichtige Stelle diesem Antrag, es sei denn, es ist für sie angemessen, die Information auf andere Art zugänglich zu machen. Soweit die Information bereits auf andere, leicht zugängliche Art zur Verfügung stehen, kann die antragsstellende Person auf diese Art des Informationszugangs verwiesen werden.

Voraussetzungen

Sie müssen die gewünschte Auskunft beschreiben. 


Folgende Informationen können bei der Bereitstellung der Information hilfreich sein:

  • Name und Anschrift des Rechtsinhabers,
  • Name des Gewässers,
  • Lage (z. B. Gemarkung, Flur),
  • Inhalt des Rechtes (z. B. Erdwärmesonden, Einleitung, Entnahme oder Staurecht)

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag schriftlich oder elektronisch bei der für die Gemarkung zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einreichen.

Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde entscheidet bezüglich des Antrags und informiert den Antragsteller.

Bearbeitungsdauer

Grundsätzlich beträgt die Bearbeitungsdauer ein Monat; bei umfangreifen und komplexen Umweltinformationen zwei Monate.

Fristen

keine

Onlineverfahren

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DO07:30 Uhr – 17:30 Uhr
FR07:30 Uhr – 12:30 Uhr

Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.

Die Terminvereinbarung für die Kfz-Zulassungsstelle erfolgt über die Online-Terminvergabe Kfz.

Die Terminvereinbarung für die Ausländerbehörde erfolgt ausschließlich per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.

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