Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z
Handwerksbetrieb; Beantragung der Fortführung eines Betriebs nach dem Tod des Inhabers
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Leistungsbeschreibung
Stand: 24.02.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal).
Die Fortführung eines Handwerksbetriebs nach dem Tod des Inhabers muss beantragt werden.
Nach dem Tod des Inhabers eines Betriebs dürfen der Ehegatte, der Lebenspartner, der Erbe, der Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Nachlassinsolvenzverwalter oder Nachlasspfleger den Betrieb fortführen, ohne die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle zu erfüllen.
Diese haben dafür Sorge zu tragen, dass unverzüglich ein Betriebsleiter bestellt wird.