Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z
Familienplanung; Beantragung einer kommunalen Förderung
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Leistungsbeschreibung
Stand: 01.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal).
Kommunen können finanzielle Hilfen für die Familienplanung gewähren (z. B. aus dem Familienplanungsfonds).
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen erhalten Sie ggf. beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt oder - soweit sie von der Behörde erfasst wurden - nachfolgend.
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95307 Kulmbach
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DI07:30 Uhr – 16:30 Uhr
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