Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z
Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe; Beantragung einer Auskunft
Leistungsbeschreibung
Stand: 17.12.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal).
Sie können eine Auskunft aus dem Verzeichnis über den Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes beantragen.
Bei der zuständigen Handwerkskammer kann auf Antrag Auskunft aus dem Verzeichnis über den Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes gewährt werden.
Hierzu muss hinsichtlich des Betriebs, zu dem eine Auskunft erwünscht wird, ein Antrag bei der hierfür zuständigen Handwerkskammer gestellt werden sowie ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden.
Voraussetzungen
Es muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag bei der für den Betrieb zuständigen Handwerkskammer stellen und Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Fristen
keineRechtsgrundlagen
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