Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z
Stiftungsverzeichnis; Beantragung der Änderung der Anschrift
Leistungsbeschreibung
Stand: 13.02.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).
Im Stiftungsverzeichnis sind alle rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen und des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der kirchlichen Stiftungen erfasst, die ihren Sitz in Bayern haben. Geführt wird dieses Verzeichnis vom Bayerischen Landesamt für Statistik aufgrund der von den Regierungen als Stiftungsbehörden mitgeteilten Informationen.
Änderungen zu der Anschrift der Stiftungsverwaltung sind von der Stiftung unverzüglich der zuständigen Regierung mitzuteilen.
Informationen zum Stiftungsverzeichnis finden Sie unter "Verwandte Themen" unter "Stitftungsverzeichnis; Einsicht".
Voraussetzungen
Die Anschrift der Stiftungsverwaltung hat sich geändert.
Verfahrensablauf
Die Änderung der Anschrift der Stiftungsverwaltung muss der zuständigen Regierung mitgeteilt werden.
Diese Regierung leitet die ihr mitgeteilten Änderungen der Anschrift der Stiftungsverwaltung an das Bayerische Landesamt für Statistik weiter, damit dieses die aktuelle Anschrift veröffentlichen kann.
Fristen
Die Mitteilung hat unverzüglich zu erfolgen.Rechtsgrundlagen
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