Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z
Gaststättenbetrieb; Anzeige der Weiterführung nach dem Tod der inhabenden Person
Leistungsbeschreibung
Stand: 01.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal).
Nach dem Tode eines/einer Gewerbetreibenden kann ein privilegierter Personenkreis den Gaststättenbetrieb fortführen. Dies muss der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Nach dem Tode des Erlaubnisinhabers/der Erlaubnisinhaberin darf das Gaststättengewerbe auf Grund der bisherigen Erlaubnis durch den Ehegatten, Lebenspartner oder den minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit weitergeführt werden. Dasselbe gilt für Nachlassverwalter, Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker bis zur Dauer von zehn Jahren nach dem Erbfall.
Voraussetzungen
Die Person, die den Gaststättenbetrieb fortführen will, muss die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.Verfahrensablauf
Die Weiterführung muss bei der zuständigen Erlaubnisbehörde schriftlich angezeigt werden.Fristen
Die Anzeige ist unverzüglich zu erstatten.
Die Erlaubnis erlischt, wenn der Betrieb seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt wird.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Landratsamt Kulmbach
Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
95326 Kulmbach
Postanschrift
95307 Kulmbach
Öffnungszeiten für den Bereich Landratsamt Kulmbach
Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.
Die Terminvereinbarung für die Kfz-Zulassungsstelle erfolgt über die Online-Terminvergabe Kfz.
Die Terminvereinbarung für die Ausländerbehörde erfolgt ausschließlich per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.