Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z
Eigenwohnraum; Beantragung einer Förderung
Leistungsbeschreibung
Stand: 15.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).
Der Staat fördert das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder Eigentumswohnung zur Eigennutzung).
Zweck
Die Förderung soll dazu beitragen, Wohnungssuchenden die Bildung von Wohneigentum durch den Bau oder Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung zu eigenen Wohnzwecken (= Selbstnutzung, Art. 3 Abs. 1 Satz 4 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes, BayWoFG) zu ermöglichen.
Gegenstand
Der Staat fördert im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms zur Förderung von Eigenwohnraum das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnraum.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind Privatpersonen.
Zuwendungsfähige Kosten
Beim Bau von Wohnraum sind die Gesamtkosten im Sinn der §§ 5 bis 8 Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) (= Grundstücks- Bau- und Baunebenkosten) förderfähig.
Beim Erwerb von Wohnraum sind der Kaufpreis sowie die Erwerbskosten; bei einem Zweiterwerb (= gebrauchter Wohnraum) sind darüber hinaus die Kosten von erforderlichen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen förderfähig.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Förderung wird als Kredit/Darlehen gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Im Zinsverbilligungsprogramm erfolgt die Förderung mit einem zinsverbilligten Darlehen mit bis zu einem Drittel der Gesamtkosten. Zudem kann in Verbindung mit dem Darlehen ein Kinderzuschuss in Höhe von 5.000 Euro je Kind gewährt werden.
Voraussetzungen
- Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 Abs. 1 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Gefördert wird mit einer Zinsverbilligung von bis zu 1/3 der Gesamtkosten und einem Kinderzuschuss von 5.000 Euro je Kind in Verbidnung mit dem Darlehen.
- Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.
- Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Ausschlusskriterien:
Eigenwohnraum darf nur für Antragsteller gefördert werden, die sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten und rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für ihren Haushalt auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen.
Die Förderung des Erwerbs von Eigenwohnraum ist ausgeschlossen, wenn Verkäufer und Käufer in gerader Linie verwandt sind.
Verfahrensablauf
Das Verfahren ist zweistufig:
- Der Antrag ist bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen einzureichen. Die Bewilligung erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörde.
- Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt. Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt und ist bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen. Für die Beratung sind die Landratsämter oder kreisfreien Städte zuständig.
Fristen
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
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- Stationäre Wohnplätze für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung
- Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemeine Informationen
Weiterführende Links
Online-Formulare
- Ratenabruf - Bayerisches Wohnungsbauprogramm, Gebäudeänderung und Gebäudeerweiterung - RA 3 Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Antrag "Eigenwohnraum und Mietwohnraum im Zweifamilienhaus" - Stabau Ia Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Ratenabruf - Bayerisches Wohnungsbauprogramm beziehungsweise Zinsverbilligungsprogramm, Neubau und Ersterwerb - RA 1 Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Ratenabruf - Bayerisches Wohnungsbauprogramm beziehungsweise Zinsverbilligungsprogramm, Zweiterwerb - RA 2 Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau III b) Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Nachweis "Einnahmen- und Ausgabenübersicht für geförderte Wohngebäude" - Stabau IV Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Erläuterungen zur Einkommenserklärung des Antragstellers und weiterer Haushaltsangehörigen Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Erläuterungen zum Ausfüllen des Antrags "Eigenwohnraum und Mietwohnraum im Zweifamilienhaus" - Stabau Ia Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Einkommenserklärung des Antragstellers (Stabau III a) Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Onlineverfahren
- Online Beantragung über das Serviceportal der BayernLabo Über das Serviceportal der BayernLabo können Förderanträge online verwaltet und online gestellt werden.
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