Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z

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Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten; Beantragung der Zulassung als Fachbetrieb

Informationen zum Thema

Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind.

Wenn Sie Abbruch- und Sanierungsarbeiten mit schwach gebundenem Asbest durchführen wollen, benötigen Sie für Ihr Unternehmen eine Zulassung für diese Tätigkeiten. Ausnahmen stellen nach Nummer 3.1 der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 lediglich Tätigkeiten dar, welche emissionsarme Verfahren nach Nummer 2.9 der TRGS 519 anwenden.

Ausgestellt wird die Zulassung auf Antrag durch das für Sie zuständige Gewerbeaufsichtsamt. Mit dem Antrag ist der Nachweis einer ausreichenden personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung zu erbringen (siehe Voraussetzungen).

Ausführliche Informationen zu diesem Thema inklusive Links zu den relevanten Behörden, Institutionen und Ansprechpartnern finden Sie auf der Seite des BayernPortals.

Informieren Sie sich im BayernPortal über das Thema "Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten; Beantragung der Zulassung als Fachbetrieb" unter Berücksichtigung der für Sie zuständigen Gemeindeverwaltung:

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