Kulturförderung
Kulturelles Engagement bereichert das Leben in unserem Landkreis und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deshalb unterstützt der Landkreis Kulmbach im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten kulturelle Projekte und Maßnahmen als freiwillige Leistung.
Über eine Förderung wird grundsätzlich im Einzelfall entschieden. Da es sich um eine freiwillige Leistung des Landkreises handelt, besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
- Sie planen ein besonders wertvolles kulturelles Projekt, das im Idealfall auch überörtliche Wirkung hat?
- Sie möchten sich über Fördermöglichkeiten informieren?
Die Stabsstelle Ehrenamtsmanagement und Kulturförderung berät Sie gerne zu Ihrem konkreten Vorhaben und hat darüber hinaus einen Überblick über Förderprogramme auf überregionaler Ebene.
Förderung von Jungmusikern und Jungmusikkapellen
Für die Förderung von Jungmusikern und Jungmusikkapellen gelten Förderrichtlinien.
Gefördert werden:
- die Beschaffung von Mangelinstrumenten sowie
- die Anschaffung bodenständiger Trachtenkleidung (Jacken und Westen).
Der Zuschuss beträgt aktuell 20 % der förderfähigen Anschaffungskosten. Bitte beachten Sie, dass eine Zusage dieser freiwilligen Leistung von den noch verfügbaren Haushaltsmitteln zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig ist und ggf. nicht sofort erfolgen kann.
Eine Förderung beantragen können:
- Jungmusikkapellen, die Mangelinstrumente gemäß der jeweils aktuellen Liste der Mangelinstrumente des Nordbayerischen Musikbundes beschaffen.
- Musikkapellen, deren Mitglieder zu mindestens 10 % aus jungen Menschen bis einschließlich 26 Jahren bestehen. Maßgeblich ist die Altersstruktur zu Beginn des Jahres der Antragstellung.
Für die Förderung von Trachtenkleidung ist dem Antrag eine Stellungnahme der Trachtenberatung des Bezirks Oberfranken beizufügen.
So beantragen Sie die Förderung
Bitte melden Sie Ihr Vorhaben mindestens vier Wochen vor der geplanten Beschaffung per E-Mail an kulturfoerderung@landkreis-kulmbach.de an. Eine formlose Mitteilung mit Angabe der voraussichtlichen Investitionssumme und des voraussichtlichen Beschaffungszeitraumes genügt. Sie erhalten vom Landratsamt anschließend eine Mitteilung, ob im laufenden Haushaltsjahr noch Mittel zur Verfügung stehen.
Sobald die Beschaffung erfolgt ist, beantragen Sie die Auszahlung des Zuschusses ebenfalls mittels formlosen Brief an die Stabsstelle Ehrenamtsmanagement und Kulturförderung. Diesem Brief fügen Sie die Rechnung/en bei - bei der Beschaffung von Trachtenkleidung außerdem die Stellungnahme der Trachtenberatung des Bezirks Oberfranken.