Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Erdbeben in der Türkei und Syrien
Vor dem Hintergrund des schweren Erdbebens in der Türkei und Syrien hat das Auswärtige Amt die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Einreisemöglichkeiten vom Erdbeben betroffener syrischer oder türkischer Staatsangehöriger auf einer Seite unter folgendem Link zusammengefasst.
Diese werden stetig aktualisiert. Darunter finden sich auch Informationen zum Verhalten bei Verlust wichtiger Dokumente. Derzeit bestehen keine Sonderregelungen zu den bisherigen Einreisemöglichkeiten.
Für Besuchsaufenthalte von bis zu 90 Tagen gilt weiterhin die Beantragung über die deutschen Auslandsvertretungen in den Herkunftsländern (Botschaft) bzw. in den dafür zuständigen Auslandsvertretungen. Die Beantragung kann nicht über die Ausländerbehörde des Landratsamtes stattfinden.