Kampf gegen Geflügelpest

Geflügel

Landratsamt Kulmbach erlässt Allgemeinverfügung zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel.

Bayernweit sind verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel angeordnet worden. Das hat das Bayerische Umweltministerium aufgrund der bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise in Deutschland und Bayern veranlasst. Erforderliche Maßnahmen erfolgen entsprechend bayernweit einheitlich auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Aus diesem Grund hat das Landratsamt Kulmbach eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese enthält, neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen, weitere Schutzmaßregeln wie beispielsweise ein Verbot von Ausstellungen und Märkten und ein Fütterungsverbot von Wildvögeln.

Durch die konsequente Einhaltung der verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Insbesondere in der Nähe von Gewässern jeglicher Art und Größe sollten Geflügelhaltungen vorsorglich auch mittels eines engmaschigen Netzes soweit möglich überspannt werden.

Weitere Infos unter:
https://www.landkreis-kulmbach.de/service-verwaltung/veterinaeramt/gefluegelpest

 

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