Umtauschfrist beachten!

Führerschein

Aktuell sind die Führerscheininhaber aus den Geburtsjahrgängen 1959 bis 1964 aufgefordert, ihren grauen oder rosafarbenen Papierführerschein in den neuen einheitlichen und fälschungssicheren EU-Führerschein umzutauschen.

Gemäß der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 in den neuen einheitlichen und fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Dafür gelten, je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr, gestaffelte Fristen, die unter

www.landkreis-kulmbach.de/service-verwaltung/fuehrerschein-und-kfz-zulassungsstelle/fuehrerschein-pflichtumtausch

aufgelistet sind.

Entsprechend dieser Fristen sind aktuell die Führerscheininhaber aus den Geburtsjahrgängen 1959 bis 1964 aufgefordert, dieser Umtauschpflicht ihrer grauen oder rosafarbenen Papierführerscheine nachzukommen. Zeit dafür ist noch bis zum 19. Januar 2023. Dabei ist zu beachten, dass der alte Führerschein nach der jeweiligen Frist seine Gültigkeit verliert! Wer ihn dennoch weiter nutzt, riskiert ein Verwarngeld!

Der Appell der Führerscheinstelle des Landratsamtes Kulmbach richtet sich somit vor allem an die Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964, den Umtausch nicht zu versäumen, damit, auch im Hinblick auf die bevorstehende Urlaubssaison, der neue EU-Führerschein rechtzeitig fertig ist und keine Bußgelder im In- und Ausland drohen. Weiterhin sind auch noch zahlreiche Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, welche ihren Führerschein trotz schon abgelaufener Frist noch nicht umgetauscht haben, nochmals aufgerufen, dies möglichst bald nachzuholen.  

In diesem Zusammenhang sei auch schon auf die nächsten Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 hingewiesen, deren Frist am 19. Januar 2024 abläuft.

Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren wurden, haben, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins, bis zum 19. Januar 2033 Zeit, diesen umzutauschen.

Für den Führerscheinumtausch sind Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 mm) sowie der aktuelle Führerschein mitzubringen. Sollte der alte Führerschein nicht vom Landratsamt Kulmbach ausgestellt worden sein, ist zudem eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat, nötig.

Die Kosten des Führerscheinumtauschs betragen 25,30 Euro.

Weitere Informationen zum Umtausch sowie zur Terminvereinbarung finden Sie auch unter obenstehendem Link.

 

Zurück