Mit Verordnung des Landratsamtes Kulmbach vom 15. April 2011, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Kulmbach Nr. 19 vom 19.05.2011, wurde das vom Wasserwirtschaftsamt Hof ermittelte Überschwemmungsgebiet für den Roten Main (Gewässer I. Ordnung) neu festgesetzt.
Mit Verordnung des Landratsamtes Kulmbach vom 13. September 2017, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Kulmbach Nr. 38 vom 06.10.2017, wurde das vom Wasserwirtschaftsamt Hof ermittelte Überschwemmungsgebiet für den Main (Gewässer I. Ordnung) neu festgesetzt.
Mit Bekanntmachung des Landratsamtes Kulmbach vom 11. Dezember 2013 wurden die vom Wasserwirtschaftsamt Hof ermittelten Überschwemmungsgebiete für die Gewässer
im Amtsblatt des Landkreises Kulmbach Nr. 52 vom 19. Dezember 2013 vorläufig gesichert.
Mit Bekanntmachung des Landratsamtes Kulmbach vom 10. Juli 2014 wurden die vom Wasserwirtschaftsamt Hof ermittelten Überschwemmungsgebiete für die Gewässer
im Amtsblatt des Landkreises Kulmbach Nr. 30 vom 24. Juli 2014 vorläufig gesichert.
Mit Bekanntmachung des Landratsamtes Kulmbach vom 10. Juli 2014 wurden die vom Wasserwirtschaftsamt Hof ermittelten Überschwemmungsgebiete für die Gewässer
im Amtsblatt des Landkreises Kulmbach Nr. 31 vom 31. Juli 2014 vorläufig gesichert.
Mit Bekanntmachung des Landratsamtes Kulmbach vom 10. Juli 2014 wurden die vom Wasserwirtschaftsamt Hof ermittelten Überschwemmungsgebiete für die Gewässer
im Amtsblatt des Landkreises Kulmbach Nr. 32 vom 07. August 2014 vorläufig gesichert.
Mit Bekanntmachung des Landratsamtes Kulmbach vom 01. September 2017 wurden die vom Wasserwirtschaftsamt Hof ermittelten Überschwemmungsgebiete für die Gewässer
im Amtsblatt des Landkreises Kulmbach Nr. 35 vom 15. September 2017 vorläufig gesichert.