Anlagenüberwachung nach der Industrieemissions-Richtlinie im Landkreis Kulmbach
Ansprechpartnerin
Nadine Leupold, Telefon 09221/707-473, E-Mail: leupold.nadine@landkreis-kulmbach.de
Anfang 2011 ist die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) in Kraft getreten. Sie löst die bisherige Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) ab und führt weitere immissionsschutzbezogene Richtlinien zusammen.
Ziel der IE-RL ist es, die von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Für diesen medienübergreifenden, integrierten Schutzansatz werden die Industrieanlagen an einen einheitlichen Technikstandard, die sogenannten besten verfügbaren Techniken (BVT), herangeführt. Mit der IE-RL werden u.a. die Regelungen zu den BVT erweitert, Emissionsgrenzwerte teilweise verschärft und detaillierte Vorgaben zur Berichterstattung und Anlagenüberwachung vorgegeben.
Die Bundesregierung hat die IERL mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 08.04.2013 und zwei Artikelverordnungen vom 02.05.2013 in nationales Recht umgesetzt.
Die der IE-RL unterliegenden Anlagen werden in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) im Anhang 1, Spalte d mit "E" gekennzeichnet.
Überwachung der E-Anlagen
Zur Durchführung der Überwachung hat die Regierung von Oberfranken einen Überwachungsplan für alle betroffenen Industrieanlagen im Regierungsbezirk aufgestellt. Auf der Grundlage dieses Planes hat das Landratsamt Kulmbach ein Überwachungsprogramm zur Überwachung der im Landkreis vorhandenen E-Anlagen erstellt (vgl. § 52a BImSchG).
Veröffentlichung im Internet
Das Überwachungsprogramm für E-Anlagen, der jeweilige Überwachungsbericht, die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes sowie die Genehmigungsbescheide von Neugenehmigungen oder wesentlichen Änderungen von E-Anlagen ab dem 07.01.2013, nicht jedoch bereits früher ergangene Genehmigungen, sind im Internet öffentlich bekannt zu machen.
- Überwachungsprogramm des Landratsamtes Kulmbach - Stand 06/2021 (PDF)
- Anlage 1: Zusammenstellung der vom Landratsamt Kulmbach zu überwachenden Anlagen im Geltungsbereich des aktuellen Überwachungsplans der Regierung von Oberfranken (PDF)
- Anlage 2: Bewertungsschema (Tabelle oder Text - barrierefrei)
- Anlage 3: Überwachungsbericht (Muster - PDF); siehe ggf. nachfolgende Aufstellung
- Anlage 4: Zusammenstellung der im Landkreis Kulmbach vorhandenen Anlagen, für deren Überwachung andere Behörden zuständig sind (PDF)
Firmen / Standorte
Firmenname/ Standort | Anlage: | Überwachungs- bericht (Anlage 3) | Genehmigungsbescheide von E-Anlagen ab 07.01.2013 |
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Baumann Druck GmbH & Co. KG | Rotationsdruckanlage | Genehmigung nach § 16 BImSchG | |
BOT Oberflächentechnik GmbH | Oberflächenbehandlung | ||
Drechsler Umweltschutz KG | Zwischenlager für gefährliche und Behandlung von gefährlichen Abfällen | Hinweis auf Altbescheide; | |
Drechsler Umweltschutz KG | Zwischenlager für gefährliche Abfälle | Hinweis auf Altbescheide; | |
Johann Bergmann GmbH & Co | Kalkwerk | Genehmigung vom 14.12.2015 (PDF); | |
Kulmbacher Brauerei AG | Brauerei | Hinweis auf Altbescheide; | |
PDR Recycling | Abfallbehandlungs- | Hinweis auf Altbescheide; | |
Schüler & Co. KG | Vorbehandlung von Fasern/Textilien | ||
Töpfer Kulmbach GmbH | Rotationsdruckanlage | Hinweis auf Altbescheide; | |
Trapper GmbH Lichtenfelser Straße 67 95326 Kulmbach | Abfallbehandlungsanlage | 17.09.2019 (PDF-Datei) | Genehmigung nach § 4 BImSchG vom 30.04.2019; BVT_SF_Abfallbehandlung_ 08.2018.pdf |