Welche Zulassungsunterlagen benötige ich?
Übersicht Zulassungsunterlagen
Außerbetriebsetzung | Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein); Kennzeichen; siehe Hinweise am Seitenende |
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Wiederzulassung | Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein); Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); Versicherungsbestätigung bzw. eVB-Nummer; Kennzeichen; evtl. HU-Bescheinigung; siehe Hinweise am Seitenende |
Anmeldung Neufahrzeuge | Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); Herstellerbescheinigung; Versicherungsbestätigung bzw. eVB-Nummer; siehe Hinweise am Seitenende |
Umzug im Landkreis oder Eheschließung/Namensänderung | Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein); Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); Ausweis; siehe Hinweise am Seitenende |
Umzug von außerhalb in den Landkreis | Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein); Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); Versicherungsbestätigung bzw. eVB-Nummer; evtl. HU-Bescheinigung; bisherige Kfz.-Schilder (nur wenn zugelassen); siehe Hinweise am Seitenende |
Umzug von außerhalb in den Landkreis (Beibehaltung Kennzeichen) | Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Versicherungsbestätigungskarte bzw. eVB-Nummer; siehe Hinweise am Seitenende |
Kauf eines Kfz mit unserem Kennzeichen | Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein); Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); Versicherungsbestätigung bzw. eVB-Nummer; evtl. HU-Bescheinigung; siehe Hinweise am Seitenende |
Kauf eines Kfz mit auswärtigen Kennzeichen | Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein); Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); Versicherungsbestätigung bzw. eVB-Nummer; evtl. HU-Bescheinigung; bisherige Kfz.-Schilder (nur wenn zugelassen) siehe Hinweise am Seitenende |
Eintragung technischer Änderung | Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein); Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); Gutachten bzw. Abnahme der techn. Prüfstelle; siehe Hinweise am Seitenende |
Kurzzeitkennzeichen | Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – auch in Kopie; Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – auch in Kopie; Nachweis über gültige Hauptuntersuchung; Versicherungsbestätigung bzw. eVB-Nummer; Ausweis; siehe Hinweise am Seitenende |
Ausfuhrkennzeichen | Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein); Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); Versicherungsbestätigung bzw. eVB-Nummer; evtl. HU-Bescheinigung; evtl. Kaufvertrag; siehe Hinweise am Seitenende |
Wichtige Hinweise:
- Bei Leichtkrafträdern gilt die Betriebserlaubnis als Zulassungsbescheinigung Teil II.
- Es werden grundsätzlich nur neue Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I / Zulassungsbescheinigung Teil II) ausgestellt.
- Sie benötigen immer einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur mit Anmeldung oder Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts gültig).
- Bei Zulassung auf eine Firma wird zusätzlich noch ein Handelsregisterauszug benötigt.
- Bei Zulassung auf Selbstständigkeit (firmenähnliche Zulassung) wird zusätzlich noch die Gewerbeanmeldung in Verbindung mit dem Ausweis benötigt.
- Soll das Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen werden, ist zusätzlich eine Vollmacht erforderlich.
- Bei Zulassung eines Fahrzeuges ist es erforderlich, dass ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer mit abgegeben wird. Dieses können Sie entweder hier ausdrucken und vollständig ausgefüllt und unterschrieben für die Zulassung mitbringen oder direkt am Schalter bei der Zulassung ausfüllen und abgeben. Hierfür müssen Sie allerdings Ihre Bankverbindungsdaten (IBAN) griffbereit haben. (Hinweis: Frei formulierte Einzugsermächtigungen können nicht akzeptiert werden.)
Hinweise des Zolls zur Zahlung der Kfz-Steuer - Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Falle von offenen Rechnungen bei uns oder bei evtl. Forderungen des Hauptzollamtes keine Zulassung für Sie tätigen können. Hier muss der fällige Betrag zuerst beglichen werden.
- Zwingend notwendig ist die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) einer Versicherungsgesellschaft als Nachweis über die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung in Form einer siebenstelligen Versicherungsbestätigungsnummer.
- Bei allen anderen Vorgängen, die Sie bei uns tätigen wollen, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir Ihnen im konkreten Fall weiterhelfen können.