Organe des Landkreises der Wahlperiode 2014 bis 2020

Als öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft steht dem Landkreis Kulmbach das Recht zu, überörtliche, nicht über das Kreisgebiet hinausgehende Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich zu regeln.
Der Kreis handelt hierbei durch seine Organe, also den Landrat, den Kreistag und dessen beschließende Ausschüsse.
Der Kreistag als wichtigstes Organ entscheidet über alle wichtigen und grundsätzlichen Angelegenheiten des Landkreises, während der Landrat die Beschlüsse des Kreistages vollzieht. Außerdem entscheidet er in seiner Funktion als Leiter des Landratsamtes sowohl in dessen Eigenschaft als Kreis- wie auch als Staatsbehörde über alle laufenden Angelegenheiten.
Näheres über Besetzung und Sitzungen der Landkreisorgane
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen zur Besetzung und zu Sitzungen der Landkreisorgane:
- Landrat Klaus Peter Söllner
- Kreistag und Ausschüsse
- Geschäftsordnung und Entschädigungssatzung des Kreistages
- Sitzungsplan Juli bis Dezember 2019 (PDF-Datei)
Hinweis: Wenn nicht anders angegeben, beginnen Sitzungen montags bis donnerstags um 14.00 Uhr, freitags um 9.00 Uhr. - Rund eine Woche vor einer Sitzung finden Sie auf dieser Seite die aktuelle Tagesordnung.
Sitzverteilung im Kreistag Kulmbach 2014 - 2020
