Schulen, Kindergärten, Krippen

- FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen
des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
- Aktualisierter Rahmen-Hygieneplan für Schulen
des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
- Aktuelle Informationen zur Kindertagesbetreuung (Notfallbetreuung)
des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
Regelungen zum Unterrichtsbetrieb an den Schulen in Bayern
An allen Schularten gilt seit dem 12. April 2021: Schülerinnen und Schüler dürfen nur am Präsenzunterricht bzw. an den Präsenzphasen des Wechselunterrichts teilnehmen, wenn sie einen negativen Coronatest vorweisen können. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen unter www.km.bayern.de/selbsttests.
Wie der Unterricht vor Ort jeweils organisiert wird, erfahren Sie von Ihrer Schule.