„Es steht außer Frage, dass der Landkreis und das Landratsamt Kulmbach den Leittragenden dieses europäischen Krieges jede mögliche und notwendige Unterstützung gewähren werden“, betont Landrat Söllner. „Es ist mehr als erfreulich, dass bereits jetzt viele Bürgerinnen und Bürger Wohnraum, aber auch Sach- und Geldspenden anbieten. Inwieweit diese Angebote zum Tragen kommen, wird die Entwicklung der nächsten Tage und Wochen zeigen.“ In diesem Zusammenhang bittet Landrat Söllner die Bevölkerung, derzeit noch von Sachspenden abzusehen. „Eine Sammlung von Sachspenden bedarf einer genauen Vorplanung, damit diese Hilfsgüter auch zur richtigen Zeit bei denen ankommen, die sie dringend benötigen.“
Der Landrat steht zudem im engen Austausch mit dem Bayerischen Roten Kreuz in Kulmbach. „Mit unserem BRK Kulmbach haben wir einen starken, einsatzerprobten und verlässlichen Partner an unserer Seite. Ich bin stolz auf den gesamten Kreisverband und bedanke mich insbesondere bei Kreisgeschäftsführer Stefan Adam und den beiden Katastrophenschutzbeauftragten Ines Sack und Max Türk für die gute Zusammenarbeit“, so Landrat Söllner weiter.
Als sofortige Reaktion wurde am Landratsamt Kulmbach eine „Unterstützungsgruppe-Ukrainehilfe“ installiert. Der Stab besteht aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sachgebiete Ausländerwesen, Integration und Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Alle eingesetzten Kräfte verfügen über reichlich Erfahrung und Kompetenz aus der Bewältigung der Flüchtlingskrise 2015. Sie bereiten notwendigen Entscheidungen vor und koordinieren die anstehenden Arbeiten. So können u. a. gezielt Bedarfe, Unterbringungsmöglichkeiten und -kapazitäten zeitnah geprüft werden.
Im Rahmen dieser Bedarfsermittlung und um einen ersten Überblick über eventuelle Unterbringungsmöglichkeiten sowie Sachspenden und ehrenamtliche Hilfen für Geflüchtete zu erhalten, hat der Landkreis Kulmbach Onlineformulare geschaltet:
Onlineformular für die Meldung von freiem Wohnraum
Onlineformular für die Meldung von ehrenamtliche Hilfen und Sachspenden
Was den Aufenthaltsstatus für ukrainische Staatsangehörige angeht, liegt aufgrund der derzeitigen Lage in der Ukraine ein Ausnahmefall im Sinne des Art. 20 Abs. 2 des Schengener Durchführungsabkommens (SDÜ) vor. Somit könnten ukrainische Staatsangehörige gem. § 40 AufenthV nach visumfreier Einreise eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen, der sich an einen visumfreien Kurzaufenthalt anschließt, einholen, soweit diese keine Erwerbstätigkeit mit Ausnahme der in § 17 Abs. 2 AufenthG genannten Tätigkeiten ausüben, vgl. § 40 Nr. 2 AufenthV. Rechtsgrundlage für die Erteilung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis kann § 7 Abs. 1 S. 3 AufenthG sein (vgl. auch Ziffer 6.1.8.2 AVwVAufenthG).
Bitte melden Sie sich mindestens fünf Werktage vor Ablauf des 90 Tageszeitraums bei der Ausländerbehörde Kulmbach unter auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de, um eine entsprechende Verlängerung zu beantragen. Für weitere rechtliche Fragen stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung.
Zu weiteren Maßnahmen, dem weiteren Vorgehen und der aktuellen Lage wird das Landratsamt Kulmbach zu gegebener Zeit weitere Pressemitteilungen herausgeben.
Die Regierung von Oberfranken stellt auf ihrer Homepage unter folgendem Link Informationen (z. B. zum ANKER-Zentrum Bamberg usw.) bereit: Krieg in der Ukraine: Informationen zu Hilfsmöglichkeiten