Landratsamt Kulmbach: Lebenslagen
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Überführung
Soll die verstorbene Person nach dem Todesfall an einem anderen Ort bestattet werden, müssen Sie die Überführung beantragen und möglicherweise einen Leichenpass ausstellen lassen (z. B. bei Überführung in bestimmte Bundesländer oder ins Ausland).
- Leichenpass; Beantragung der Ausstellung
Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.
- Leichenüberführung; Beantragung der Beförderung in einem anderen Fahrzeug
Mit der Überführung einer Leiche können Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Solche Unternehmen verfügen über die hierfür geeigneten Fahrzeuge.