Landratsamt Kulmbach: Lebenslagen
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Bildung
Menschen mit Behinderungen haben denselben Anspruch auf eine ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung wie nicht behinderte Menschen. Dies sichert auch ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
- Behinderte Menschen; Beantragung von Hilfen zum Besuch einer Hochschule
Die Bezirke übernehmen für behinderte Menschen, die in ihrem Gebiet leben, die behinderungsbedingten Mehrkosten, die beim Besuch einer Hochschule entstehen.
- Behinderte Menschen; Beantragung von Hilfen zur Schulausbildung
Um behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen eine angemessene Schulausbildung zu ermöglichen, werden von den Bezirken die Kosten für Betreuung und Unterkunft in entsprechenden Eingliederungshilfe-Einrichtungen übernommen.
- Behindertenhilfe; Beantragung einer Förderung für Fortbildungsmaßnahmen
Träger, die Fortbildungen anbieten für Personen, die in der Behindertenhilfe tätig sind, können eine Zuwendung für die Fortbildungsmaßnahmen vom Freistaat Bayern erhalten.
- Berufliche Schulen; Beantragung von Nachteilsausgleich und Notenschutz bei andauernden erheblichen Beeinträchtigungen
Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen können bei Vorliegen einer lang andauernden erheblichen Beeinträchtigung Nachteilsausgleich und Notenschutz beantragen.
- Berufliche Schulen zur sonderpädagogischen Förderung; Informationen
Förderschulen diagnostizieren, erziehen, unterrichten, beraten und fördern Kinder und Jugendliche, die der sonderpädagogischen Förderung bedürfen und deswegen an einer allgemeinen oder beruflichen Schule nicht oder nicht ausreichend gefördert und unterrichtet werden können (vgl. Art. 19 BayEUG).
- Förderschule; Informationen
Die Förderschule besuchen Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, der nicht durch andere Schulen erfüllt werden kann.
- Förderschule; Informationen über Hilfen nach Förderschwerpunkt
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten im Rahmen von Erziehung und Unterricht oder in Förderstunden gezielte Hilfen, um Entwicklungsverzögerungen oder andere Hemmnisse auszugleichen.
- Förderschule; Informationen über Mobile Sonderpädagogische Dienste
In den Mobilen Sonderpädagogischen Diensten arbeiten Lehrkräfte der Förderschule. Sie unterstützen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen, damit sie erfolgreich integriert werden können.
- Förderschule; Informationen über Mobile Sonderpädagogische Hilfen
Mobile sonderpädagogische Hilfen (msH) sind ein präventives Angebot für noch nicht schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
- Förderschule; Informationen über schulvorbereitende Einrichtungen
Schulvorbereitende Einrichtungen zielen darauf ab, Kinder schon im Vorschulalter ihrem sonderpädagogischen Förderbedarf entsprechend zu fördern und sie gezielt auf den Schulbesuch und ein erfolgreiches schulisches Lernen vorzubereiten, sofern sie die notwendige Förderung nicht in anderen, außerschulischen Einrichtungen (z.B. Kindergärten) erhalten.
- Hausunterricht; Beantragung der Erteilung
Hausunterricht kann für längerfristig kranke oder aus gesundheitlichen Gründen nicht schulbesuchsfähige Schülerinnen und Schüler sowie für Schülerinnen und Schüler, die auf Grund behördlicher Anordnung freiheitsentziehend in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht sind, erteilt werden. Die Erteilung des Hausunterrichts muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.