Landratsamt Kulmbach: Lebenslagen
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Grad der Behinderung
Der Grad der Behinderung hängt von der Art und der Schwere der Beeinträchtigung ab. Als Nachweis für den Grad können Menschen mit Behinderung einen speziellen Ausweis erhalten.
- Menschen mit Behinderung; Informationen über Hilfen
- Schwerbehindertenausweis; Beantragung
Einen Schwerbehindertenausweis können Sie erhalten, wenn Ihr Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Zuständig für die Ausstellung ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales.
- Steuerbefreiungen und -erleichterungen für Menschen mit Behinderung; Informationen