Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z
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Abfallwirtschaftliche Tätigkeit; Beantragung einer Erlaubnis
Informationen zum Thema
Wenn Sie gefährliche Abfälle sammeln oder befördern oder mit gefährlichen Abfällen handeln wollen, müssen Sie für diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen.
Nach § 54 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bedürfen Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen einer Erlaubnis. Die Erlaubnis ist bei Erfüllung ihrer Voraussetzungen zu erteilen.
Verschiedene Rechtsvorschriften sehen für bestimmte Fallkonstellationen vor, dass keine Erlaubnis erforderlich ist. Diese Fallkonstellationen und zugrundeliegenden Rechtsvorschriften sind in Abschnitt 4.2 der Anlage 2 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV - (Art. 1 der Verordnung vom 5.12.2013, BGBl I S. 4043) aufgeführt (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Seite des Verwaltungsservice Bayern.
Ansprechpartner im Landratsamt Kulmbach
Günter Söllner
Telefon | 09221 / 707-178 |
Telefax | 09221 / 707-95178 |
soellner.guenter@landkreis-kulmbach.de | |
Raum | P 104 |
tätig für | 131 Abfallwirtschaft |
Günter Söllner
Telefon | 09221 / 707-178 |
Telefax | 09221 / 707-95178 |
soellner.guenter@landkreis-kulmbach.de | |
Raum | P 104 |
tätig für | 13 Abfallentsorgung |
Detlef Zenk
Telefon | 09221 / 707-199 |
Telefax | 09221 / 707-95199 |
zenk.detlef@landkreis-kulmbach.de | |
Raum | P 101 |
tätig für | 131 Abfallwirtschaft |
Detlef Zenk
Telefon | 09221 / 707-199 |
Telefax | 09221 / 707-95199 |
zenk.detlef@landkreis-kulmbach.de | |
Raum | P 101 |
tätig für | 132 Abfallberatung |