Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z
Finden Sie hier Service-Leistungen des Landratsamtes und anderer Behörden und Einrichtungen auf einen Blick.
Heilpraktikererlaubnis; Beantragung
Informationen zum Thema
Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Hierfür sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.
Die Heilpraktikererlaubnis darf grundsätzlich nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Eine Ausnahme besteht für das Gebiet der Psychotherapie und für die Gesundheitsfachberufe Physiotherapie und Podologie.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Seite des Verwaltungsservice Bayern.
Ansprechpartner im Landratsamt Kulmbach
Heike Friedlein
Telefon | 09221 / 707-0 |
Telefax | 09221 / 707-240 |
friedlein.heike@landkreis-kulmbach.de | |
Raum | |
tätig für | 31 Öffentliche Sicherheit, Verbraucherschutz, Gewerbewesen |