Behörden, Ämter und Dienstleistungen
Coronabedingte Einreisebeschränkungen; Informationen
Die Coronavirus-Einreiseverordnung regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten.
Die Coronavirus-Einreiseverordnung beinhaltet eine generelle Nachweispflicht für Einreisende. Personen ab 6 Jahren müssen grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen.
Daneben sind bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nach einem Aufenthalt in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet spezielle Anmelde-, Quarantäne- und Nachweispflichten zu beachten.
Bei Einreise aus sogenannten Virusvariantengebieten gilt – vorbehaltlich sehr eng begrenzter Ausnahmen – ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug direkt aus diesen Ländern.
Weiterführende Informationen zu den bestehenden Regelungen und Ausnahmen finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema inklusive Links zu den relevanten Behörden, Institutionen und Ansprechpartnern finden Sie auf der Seite des Verwaltungsservice Bayern.