Behörden, Ämter und Dienstleistungen
Fahrschulzweigstellenerlaubnis; Beantragung
Wer als Inhaber einer Fahrschule Zweigstellen der Fahrschule betreibt, bedarf der Zweigstellenerlaubnis.
Der Betrieb von Zweigstellen einer Fahrschule (also Unterrichtsräumen an anderen Örtlichkeiten als der Hauptbetriebsstelle der Fahrschule) ist nur zulässig, wenn – neben der Fahrschulerlaubnis (s. Verwandte Themen) – dafür jeweils eine Zweigstellenerlaubnis vorliegt.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Seite des Verwaltungsservice Bayern.
Ansprechpartner im Landratsamt Kulmbach
Manfred Amschler
Sachgebietsleiter
Telefon | 09221 / 707-369 |
Telefax | 09221 / 707-95369 |
amschler.manfred@landkreis-kulmbach.de | |
Raum | 031 |
tätig für | 23 Verkehrswesen |